Amtsblatt 2024/03

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------------------------------------ ---- ------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/001115124/36 am 05.12.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 05.12.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 227, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 08.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Mühle

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------------------------------------ -------------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/001119971/36 am 13.12.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 13.12.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 227, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 08.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Mühle

Öffentliche Zustellung eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides

Der an ---- ------ ------ ------- -------- ------- -- ------- ---- ---- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 30.01.2024 (Aktenzeichen: 57-21/ 114925/05) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Frau Krüger (Zimmer Zimmer 215) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 30.01.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Krüger

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ---- ------------------------------------- ------------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/001117384/36 am 07.11.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 07.11.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 227, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 01.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Mühle

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ---- ----- ---------- ----------- --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DM365 am 15.01.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 01.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung der Unterhaltsvorschusskasse

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an ----- ------ ------- ------ --- ------- ----------- ------------ --- gerichtete Inverzugsetzung vom 1.2.2024 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Diese kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr – Sozialamt – Unterhaltsvorschusskasse – Friedrichstraße 12 in 45468 Mülheim an der Ruhr -  Zimmer 403 - zum Az. 51-UVK / B 1330 / 91 eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 01.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Brinkmann

Öffentliche Zustellung der Bekanntgabe der Abmarkung von Grundstücksgrenzen

Der Vermessungsdienst des Amtes für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung hat im Bereich „Brucknerstraße“ eine katastertechnische Straßenschlussvermessung durchgeführt, d.h. die durch den Straßenausbau zerstörten Grenzzeichen wurden wiederhergestellt - VermKatG NW §20 (6).

Im Zuge dieser Vermessung wurden auch zwei Abmarkungen (hier: Rohr mit Schutzkappe und Meißelzeichen) an folgendem Grundstück neu gesetzt: 

 „Brucknerstraße“

Flurstückskennzeichen:

Gemarkung: Speldorf, Flur: 17, Flurstücke: 91 und 107

Grundbuch-Blatt:

2746, lfd. Nr. 1

Grundstückseigentümer/in:

unter anderem: Bieletzki, Matthias, * 28.10.1981

 

Durch diese Vermessung entstehen den betroffenen Grundstückseigentümer*innen keine Kosten.

Die Grenzverhandlung fand am Donnerstag, 01. Februar 2024 statt. Der Termin konnte dem oben genannten Grundstückseigentümer nicht mitgeteilt werden, da uns seine derzeitige Wohnanschrift nicht bekannt ist. Die einzige uns vorliegende Adresse ist lt. Grundbuch in den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Eine Anerkennung der Grenzzeichen oder ein Widerspruch gegen das bekannt gegebene Vermessungsergebnis ist nur durch den/die Grundstückseigentümer/in bzw. Erbbauberechtigte/n oder durch dessen/deren Rechtsnachfolger/n möglich.

Mit dieser Veröffentlichung wird daher das im Grenztermin bekannt gegebene Vermessungsergebnis (Grenzniederschrift) gemäß §10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land NRW (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW v. 07.03.2006 in der derzeit gültigen Fassung) und gemäß §23 der Durchführungsverordnung zum Vermessungs- & Katastergesetz NRW (DVOzVermKatG NRW v. 25.10.2006 in der derzeit gültigen Fassung) öffentlich zugestellt. 

Die Grundstückseigentümer/innen und Erbbauberechtigten bzw. Rechtsnachfolger/innen oder bevollmächtigte Personen können die Bekanntgabe der Abmarkung (Grenzniederschrift) beim Amt für Geodaten, Kataster & Wohnbauförderung der Stadt Mülheim an der Ruhr, Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5 in 45468 Mülheim an der Ruhr (1. Etage, Zimmer 1.07 und 1.08) innerhalb der u.a. Frist einsehen.

Sie werden gebeten, sich durch einen Personalausweis auszuweisen. Rechtsnachfolger/innen werden gebeten, nachvollziehbare Unterlagen mitzubringen, die ihren Eigentumsanspruch nachweisen.

Gegebenenfalls bevollmächtigte Personen werden gebeten, die entsprechenden Vollmachten vorzulegen.

Ansprechpartner des Amtes für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung für eine Terminvereinbarung sind Herr Tschirner (Zimmer 1.07, Telefon: 0208-4556261) und Frau Buschmann (Zimmer 1.08, Telefon: 0208-4556259). 

Rechtsbehelfsbelehrung gegen den Verwaltungsakt Abmarkung

Gegen die Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Amtsblattes Klage erhoben werden. 

Bekannt gegeben gilt dieses Schriftstück mit dem Ablauf von zwei Wochen nach dem Tage der Herausgabe dieses Amtsblattes. 

Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht Düsseldorf (Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf) schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen – ERVVO VG/FG – (SGV.NRW.320) in der jeweils gültigen Fassung eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Nummer 3 des Signaturgesetzes vom 16. Mai 2001 (BGBl. S. 876) in der jeweils geltenden Fassung versehen sein und an die elektronische Poststelle des Gerichts übermittelt werden.

Wird die Klage schriftlich erhoben, so sollen der Klage und allen Schriftsätzen vorbehaltlich des § 55a Abs. 2 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden (§ 81 VwGO).

Ab dem 01. Januar 2022 sind vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt oder eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, als elektronisches Dokument zu übermitteln. Gleiches gilt für die nach diesem Gesetz vertretungsberechtigten Personen, für die ein sicherer Übermittlungsweg nach § 55a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 VwGO zur Verfügung steht.

Falls die Frist zur Klageerhebung durch das Verschulden einer von Ihnen bevollmächtigten Person versäumt werden sollte, so würde deren Verschulden Ihnen zugerechnet werden.

Gesonderte Hinweise zur Klageerhebung: Informationen zur elektronischen Form und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie u.a. auf der Homepage des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalens. Die besonderen technischen Voraussetzungen sind unter www.egvp.de aufgeführt.
 

Mülheim an der Ruhr, 06. Februar 2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Lincke

Öffentliche Zustellung einer Überleitungsanzeige

Die an ----- ----- ---------- ---- -- ----------- ---------- ------- ---------- gerichtete Überleitungsanzeige vom 06.02.2024 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstraße 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 06.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Giese

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen------------------------------------ -------- --------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/005307534/107 am 18.12.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 18.12.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 06.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Menzel

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------------------------------- -------- ----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006408418/44 am 08.01.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 08.01.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 07.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Knappen

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------------------------------- -------- ----------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/006409125/44 am 08.01.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 08.01.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 07.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Knappen

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------------------------------------------------- ---------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/006409869/44 am 04.01.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 04.01.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 07.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Knappen

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024, Aktenzeichen 24-5.2/1900000499747, für die steuerpflichtige Person ------- ----- ------- -------- -------- -- ------------------- ---- ----- ------- kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. 

Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. 

Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 09.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024, Aktenzeichen 24-5.2/1900000508172, für die steuerpflichtige Person ------ -------- ------- -------- -------- -- ------------- --- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. 

Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. 

Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 09.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024, Aktenzeichen 24-5.2/1900000297562, für die steuerpflichtige Person ----- ------- - --- ---------- -- ------- -------- -------- -- -------------- --- ----- ------------ kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. 

Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. 

Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 09.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024, Aktenzeichen 24-5.2/1900000380331, für die steuerpflichtige Person ------ -------- --------- ------- -------- -------- -- ---------- --- ----- ----------- kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. 

Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. 

Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 09.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024, Aktenzeichen 24-5.2/1900000483781, für die steuerpflichtige Personen -------- ---- ---------------- ------ ------- -------- -------- -- --------- ------- ---- ----- -------- -- --- ----- kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln sind. 

Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. 

Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 09.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024, Aktenzeichen 24-5.2/1900000163855, für die steuerpflichtige Person -------- -------- ------- -------- -------- -- ------------ --- ----- --------- kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. 

Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. 

Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 09.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024, Aktenzeichen 24-5.2/1402870211781, für die steuerpflichtige Firma ---- ----- ------- --------- ---- -- ----------- --- ----- ------ kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. 

Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. 

Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 09.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024, Aktenzeichen 24-5.2/1900000230491, für die steuerpflichtige Firma ---- ---- ----- ------- --------- ---- -- ----------------- --- ----- --------- kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der  Adresse nicht zu ermitteln ist. 

Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. 

Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 09.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024, Aktenzeichen 24-5.2/1900000409889, für die steuerpflichtige Person ------- --- -------- ------- -------- -------- -- ----------------- --- ----- -------- -- --- ----- kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. 

Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. 

Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 09.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024, Aktenzeichen 24-5.2/1900000347241, für die steuerpflichtige Person ------ ------ ------- ------- -------- -------- -- ----------- --- ----- -----------, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. 

Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. 

Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 09.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024, Aktenzeichen 24-5.2/1900000528665, für die steuerpflichtige Person ----- ------- ------- -------- -------- -- ---- --------- ----- ----- ------ ------ kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. 

Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. 

er Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 09.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024, Aktenzeichen 24-5.2/1000530000049, für die steuerpflichtige Person ------ ----------- ------- -------- -------- -- ----------- ---- --- ----- -------- -- --- ----- kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. 

Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. 

Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 09.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024, Aktenzeichen 24-5.2/1900000505813, für die steuerpflichtige Firma -------- ----- ---- ---------- ----- ------- --------- ---- -- -------- ------- --- ----- ------- kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. 

Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. 

Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 09.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024, Aktenzeichen 24-5.2/1591750334003, für die steuerpflichtigen Personen ----- ------- --- --------- ----- ------- -------- -------- -- ------------ --- ----- ----------- kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln sind.

 Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. 

Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 09.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024, Aktenzeichen 24-5.2/1900000405701, für die steuerpflichtige Person ---- ------- ------- -------- -------- -- ------------- --- ----- ---------- kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. 

Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. 

Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 09.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024, Aktenzeichen 24-5.2/1900000495609, für die steuerpflichtige Person ------- ------- ------- -------- -------- -- -- ------ --- ----- --------- kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. 

Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. 

Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 09.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024, Aktenzeichen 24-5.2/1900000432273, für die steuerpflichtige Firma -------- ---- ---------------------- ---- -- --------------- --- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. 

Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. 

Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 09.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024, Aktenzeichen 24-5.2/1900000307037, für die steuerpflichtige Person ------ --------- ------- -------- -------- -- ------------- --- ----- ----------, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. 

Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. 

Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 09.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------------------------------- -------- ----------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/006412659/44 am 08.01.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 08.01.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 13.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Knappen

Öffentliche Zustellung des Bewilligungsbescheides vom 12.12.2023

Der an ----- ----- ------- ------- -------- ------- -- ----- -------- -- --- ----- --------------- --, zuzustellender Bewilligungsbescheid (Aktenzeichen: 57-22/107427/67) kann nicht zugestellt werden, da die Person unbekannt verzogen ist. 

Der Einstellungsbescheid wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Gebäude: Sozialagentur Styrum, Kaiser Wilhelm-Straße 27, Frau Krämer (Zimmer 3), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 14.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Krämer

Öffentliche Zustellung des Einstellungsbescheides vom 13.02.2024

Der an ----- ----- ------- ------- -------- ------- -- ----- -------- -- --- ----- --------------- --- zuzustellender Einstellungsbescheid (Aktenzeichen: 57-22/107427/67) kann nicht zugestellt werden, da die Person unbekannt verzogen ist. 

Der Einstellungsbescheid wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Gebäude: Sozialagentur Styrum, Kaiser Wilhelm-Straße 27, Frau Krämer (Zimmer 3), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 14.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Krämer

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen -------------------------------------- --- ----------------------------- -- --- ----- unter dem Aktenzeichen 32-3/006413913/77 am 17.01.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 17.01.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 14.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Boddenberg

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024, Aktenzeichen 24-5.2/1522490032109, für die steuerpflichtige Person ----- ----- ------- -------- -------- ------------------- -------------- -------- -- --- ----- kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. 

Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. 

Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 09.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024, Aktenzeichen 24-5.2/1900000075068, für die steuerpflichtige Person -- --- ---- ------ ------- -------- -------- -------------------------- ------------- ------------ kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. 

Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. 

Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 09.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024, Aktenzeichen 24-5.2/1900000394792, für die steuerpflichtige Person ------ ------ ------ ------- ------- -------- -------- ------------------ ------- -------------- -------- -- --- ----- kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. 

Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. 

Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 09.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024, Aktenzeichen 24-5.2/1900000420158, für die steuerpflichtige Person --- ---- --- ------- -------- -------- -- ---------------- -- ----- ------ kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. 

Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. 

Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 09.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024, Aktenzeichen 24-5.2/1900000534023, für die steuerpflichtige Person --------- ------ ------ ----- ------- -------- -------- -- ----------- ---- ----- -----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. 

Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. 

Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 09.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- ----- ----- ------------- --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-R2020 am 15.02.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 15.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024, Aktenzeichen 24-5.2/1522490033600, für die steuerpflichtige Person ----- ----- ------- -------- -------- -- ----------- --- ----- -------- -- --- ----- kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. 

Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. 

Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 09.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024, Aktenzeichen 24-5.2/1900000552607, für die steuerpflichtigen Personen ------ ------ --- ------ --------- ------- -------- -------- -- --------- ------- --- ----- -------- -- --- ----- kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. 

Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. 

Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.201, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 15.01.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024, Aktenzeichen 24-5.2/1900000160830, für die steuerpflichtige Person -------- ---------- -------- ------- ------- -------- -- ------------------- -- ----- -------- -- --- ----- kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. 

Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. 

Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.201, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 15.01.2024
Der Oberbürgermeister 
Im Auftrag
Freyer

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung der Unterhaltsvorschusskasse

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an ----- ------ ------ --- ------- ----------- ------------ --- gerichtete Inverzugsetzung vom 15.02.2024 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Diese kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr – Sozialamt – Unterhaltsvorschusskasse – Friedrichstraße 12 in 45468 Mülheim an der Ruhr -  Zimmer 401 - zum Az. 51-UVK / B 1475 / 91 eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 15.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Brinkmann

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- ------ ------ ---------- --- ---- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-AJ414 am 06.02.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 15.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung der Unterhaltsvorschusskasse

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an Herrn Dimytrov Struk  – derzeit unbekannten Aufenthaltes – gerichtete Inverzugsetzung vom 15.02.2024 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Diese kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr – Sozialamt – Unterhaltsvorschusskasse – Friedrichstraße 12 in 45468 Mülheim an der Ruhr -  Zimmer 401 - zum Az. 51-UVK / S 1918 / 99 eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 15.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Brinkmann

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024, Aktenzeichen 24-5.2/1900000319281, für die steuerpflichtige -------- ---- ----- ------- -------- ------------------- ------- --------------- -------- -- --- ----- kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. 

Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. 

Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.201, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 09.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox

Widmungsverfügung Hermann-Josef-Hüßelbeck-Straße

Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein -Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV. NW. S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S. 327) zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 01.02.2022 (GV. NRW. S. 122) wird die Hermann-Josef-Hüßelbeck-Straße, Gemarkung Selbeck, Flur3, Flurstück 919 in der im zugehörigen Widmungsplan gekennzeichneten Erstreckung mit sofortiger Wirkung dem öffentlichen Verkehr gewidmet. 

Straßengruppe:           Gemeindestraße

Straßenuntergruppe:   Anliegerstraße


Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht in 40213 Düsseldorf, Bastionstraße 39, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären.

Hinweise:

Die Klage ist gegen die Stadt Mülheim an der Ruhr zu richten. Sollte die Klagefrist durch das Verschulden einer bevollmächtigten Person versäumt werden, so würde deren Verschulden der*dem Klageerhebenden zugerechnet. Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen-ERVVO VG/FG eingereicht werden. Falls die Klage schriftlich erhoben wird, empfiehlt es sich, ihr zwei Abschriften beizufügen. Die Begründung der Widmungsverfügung kann im Technischen Rathaus der Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Verkehrswesen und Tiefbau, Hans-Böckler-Platz 5, Zimmer 10.21, eingesehen werden.

Bestimmung des Zeitpunktes der Bekanntgabe der Widmungsverfügung

Gemäß § 41 Absatz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.11.1999 (GV. NRW. S. 602); zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.05.2014 (GV. NRW. S. 294), gilt die Widmungsverfügung an dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.

Mülheim an der Ruhr, 01.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Jansen

Offenlegung Externer Notfallplan der Stadt Mülheim an der Ruhr für die Fa. Remondis Industrieservice GmbH & Co. KG

Der externe Notfallplan für die Firma Remondis Industrieservice GmbH & Co. KG, Zwischenlager Mülheim, Pilgerstraße 25, 45473 Mülheim an der Ruhr, wurde gemäß §30 (3) BHKG am 15.12.2023 erstellt.

Der Plan kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz für die Dauer von 4 Wochen eingesehen werden.

Die Einsichtnahme kann nach telefonischer beziehungsweise schriftlicher Voranmeldung erfolgen (Dienstag von 9 Uhr bis 13 Uhr oder Donnerstag in der Zeit von 13 Uhr bis 16 Uhr):

Hauptfeuer- und Rettungswache 1
Zur Alten Dreherei 11
45479 Mülheim an der Ruhr 

Einsatzplanung

Herr Fietz, Telefon: 0208/455-3734 

oder 

Herr Böhnke, Telefon: 0208/455-3863

E-Mail: Feuerwehr.Einsatzplanung@muelheim-ruhr.de


Mülheim an der Ruhr, 05.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Werner

Änderung der Allgemeinen Bedingungen zur Bewilligung von Jugendhilfe gemäß § 23 SGB VIII

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Veränderung des Punktes 1a und 1b der Allgemeinen Bedingungen zur Bewilligung von Jugendhilfe gemäß §23 SGB VIII für die Kindertagespflege in Mülheim an der Ruhr am 29.01.2024.

1a

Vor der Ausübung der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson und Zulassung zur Qualifizierung wird nach ausführlicher Beratung durch die Fachberater*innen Kindertagespflege, die persönliche Eignung festgestellt. Nach dieser und Vorlage folgender Unterlagen (in Kopie): 

  • das Schulabschlusszeugnis (mindestens Hauptschulabschluss, bzw. vergleichbarer, anerkannter ausländischer Schulabschluss) 
  • das aktuelle, erweiterte Führungszeugnis (von allen im Haushalt lebenden     Personen über 18 Jahren bei der individuellen Kindertagespflege)
  • das ärztliche Attest über die gesundheitliche Eignung (von allen im Haushalt lebenden Personen über 18 Jahren bei der individuellen Kindertagespflege)
  • unterschriebene Schutzvereinbarung gemäß §§ 8a Absatz 4 und 72 a Abs. 2 und 4 SGB VIII

wird schriftlich die Eignungsfeststellung erteilt.

 

1b

Kindertagespflegepersonen müssen schriftlich eine Erlaubnis zur Kindertagespflege gemäß

§ 43 SGB VIII beantragen, die zur Betreuung von maximal fünf regelmäßig, gleichzeitig anwesenden Kindern befugt. (eigene Kinder, ohne ein anderes, institutionelles Betreuungsangebot, zählen mit).

Die Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege richtet sich nach § 22 KiBiz und wird für fünf Jahre befristet erteilt.

Ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 müssen laut §21 Satz 2 KiBiz alle neuen Kindertagespflegepersonen die Qualifizierung nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) absolvieren. Das QHB umfasst insgesamt 300 Unterrichtseinheiten (UE). Diese sind in einen tätigkeitsvorbereitenden (160 UE) und einen tätigkeitsbegleitenden Teil (140 UE) aufgeteilt. Nach jedem Teil findet eine Lernergebnisfeststellung statt und es wird jeweils ein Zertifikat vergeben. Die Möglichkeit zur Erteilung einer vorzeitigen Pflegeerlaubnis kann somit frühestens nach erfolgreichem Abschluss des ersten Teils der Qualifizierung erteilt werden. Erst wenn der zweite Teil absolviert und das Zertifikat des Bundesverbands für Kindertagespflege eingereicht wurde, kann die endgültige Pflegeerlaubnis ausgestellt werden.

Sozialpädagogische Fachkräfte (Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen) müssen die verkürzte Qualifizierung im Umfang von 80 UE gemäß QHB absolviert haben.

Nach Eignungsfeststellung und Vorlage folgender Unterlagen (in Kopie) wird die Pflegeerlaubnis erteilt:

  • das Zertifikat des Bundesverbands für Kindertagespflege 
  • das pädagogische Konzept 
  • der Impfausweis mit 2 Masernschutzimpfungen oder eine Bescheinigung des Hausarztes/des Gesundheitsamtes über die Masernimmunität (nur für Personen, die ab dem 01.01.1971 geboren sind)
  • der Nachweis Erste Hilfe am Kind (der Auffrischungskurs ist alle zwei Jahre nachzuweisen) 
  • die Bescheinigung/Belehrung des Gesundheitsamtes nach § 43 Absatz 1 Nummer 2 Infektionsschutzgesetz (nur für die Großtagespflege)
  • die Abtretungserklärung (nur im Angestelltenverhältnis)

Zur Verlängerung der Pflegeerlaubnis sind innerhalb von 5 Jahren mindestens 60 Fort- und Weiterbildungsstunden nachzuweisen.

Kommt das Jugendamt zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis nicht vorliegen, ist ein ablehnender Bescheid zu erlassen. Gegen diesen Bescheid kann die Kindertagespflegeperson im Wege der Verpflichtungsklage gemäß § 42 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gerichtlich vorgehen.

Soll die Erlaubnis zur Kindertagespflege wieder entzogen werden, kann dies – je nach den Voraussetzungen – durch Aufhebung, Widerruf oder Rücknahme geschehen.

Betreut eine Kindertagespflegeperson nach Ablauf der gültigen Pflegeerlaubnis gemäß § 43 Absatz 1 SGB VIII weiterhin ein Kind, handelt sie ordnungswidrig (§ 104 Absatz 1, Nummer 1 SGB VIII). Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 500 Euro belegt werden (§ 104 Absatz 2 SGB VIII).


Mülheim an der Ruhr, 06.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Trant

Fischereiprüfung am 06. und 07. Mai 2024

Nach dem Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11.07.1972 (Gesetz - und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen S.226) wird die erstmalige Erteilung eines Fischereischeines davon abhängig gemacht, dass zuvor eine Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt wird.

Das Prüfungsverfahren ist in der Verordnung über die Fischereiprüfung geregelt.

Die nächste Prüfung in Mülheim an der Ruhr findet jeweils am 
06.05. und 07.05.2024
ab 14.00 Uhr 
im Haus des Sports, Südstraße 25
45470 Mülheim an der Ruhr
im Erich-Kröhan-Saal

statt.

Zu dieser Prüfung können Personen zugelassen werden, die

a) in Mülheim an der Ruhr wohnen

b) das 13. Lebensjahr vollendet haben

c) nicht entmündigt sind.

Anträge auf Zulassung zur Fischereiprüfung können vom 01.03.2024 bis zum 10.04.2024 beim Ordnungsamt Mülheim an der Ruhr, Am Rathaus 1, Zimmer B.310, nach Terminvergabe gestellt werden. Termine können unter der Rufnummer 0208 / 455 - 3185 vereinbart werden.

Lehrgänge und Vorbereitungskurse für die Fischerprüfung werden unter anderem von ortsansässigen Vereinigungen der Freizeitfischerei durchgeführt.

Die Prüfungsgebühr beträgt 50,00 Euro und ist in bar bei der Anmeldung zu entrichten. Bei Nichtteilnahme wird die Prüfungsgebühr weder ganz noch teilweise erstattet.

Mülheim an der Ruhr, 07.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Siric

Unterrichtung der Eigentümerinnen und Eigentümer über die nachrichtliche Eintragung des Bodendenkmals MH 003 „Mittelalterlicher bis neuzeitlicher Ortskern Mülheim an der Ruhr“ in die Denkmalliste der Stadt Mülheim an der Ruhr

Bodendenkmäler werden kraft Gesetz geschützt, so dass sie nur nachrichtlich in die Denkmalliste einzutragen sind. Das Bodendenkmal „Mittelalterlicher bis neuzeitlicher Ortskern Mülheim an der Ruhr“ wurde unter der Nummer „MH 003“ nachrichtlich in die Denkmalliste eingetragen. Das bedeutet, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von betroffenen Grundstücken über diese nachrichtliche Eintragung nur noch informiert werden und keinen Bescheid mehr über eine Eintragung bekommen.

Das Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13. April 2022 (DSchG NRW – veröffentlicht im Gesetzes- und Verordnungsblatt, GV. NRW. Nummer 26 vom 06.05.2022, Seite 661 bis 710) bestimmt in § 23 Absatz 6, dass über die nachrichtliche Eintragung von Bodendenkmälern die Eigentümerin oder der Eigentümer durch die Denkmalbehörde zu informieren sind. Die nachrichtliche Eintragung kann öffentlich bekannt gemacht werden, wenn mehr als 20 Personen betroffen sind (§ 23 Absatz 6 Satz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 5 Satz 4). Im Bereich des Bodendenkmals „MH 003“ liegen mehr als 20 Grundstücke; damit sind mehr als 20 Personen (Eigentümerinnen und Eigentümer) betroffen. Es handelt sich um folgende Flurstücke:

Gemarkung Flur Flurstück Anteil

Mülheim 55 2 vollständig

Mülheim 55 3 vollständig

Mülheim 55 9 vollständig

Mülheim 55 10 vollständig

Mülheim 55 12 vollständig

Mülheim 55 13 vollständig

Mülheim 55 14 vollständig

Mülheim 55 15 vollständig

Mülheim 55 16 vollständig

Mülheim 55 17 vollständig

Mülheim 55 18 vollständig

Mülheim 55 19 vollständig

Mülheim 55 20 vollständig

Mülheim 55 61 vollständig

Mülheim 55 64 vollständig

Mülheim 55 65 teilweise

Mülheim 55 66 vollständig

Mülheim 55 67 vollständig

Mülheim 55 68 vollständig

Mülheim 56 20 vollständig

Mülheim 56 23 vollständig

Mülheim 56 24 vollständig

Mülheim 56 25 vollständig

Mülheim 56 26 vollständig

Mülheim 56 27 vollständig

Mülheim 56 30 vollständig

Mülheim 56 50 vollständig

Mülheim 56 51 vollständig

Mülheim 56 52 vollständig

Mülheim 56 54 vollständig

Mülheim 56 55 vollständig

Mülheim 56 56 vollständig

Mülheim 56 57 vollständig

Mülheim 56 60 vollständig

Mülheim 56 66 vollständig

Mülheim 56 67 vollständig

Mülheim 56 71 vollständig

Mülheim 56 76 vollständig

Mülheim 56 83 vollständig

Mülheim 56 84 vollständig

Mülheim 56 85 vollständig

Mülheim 56 90 vollständig

Mülheim 56 94 vollständig

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Mülheim 63 123 vollständig

Mülheim 63 125 vollständig

Mülheim 63 126 vollständig

Mülheim 63 127 vollständig

Mülheim 63 128 vollständig

Mülheim 63 129 vollständig

Mülheim 63 130 vollständig

Mülheim 66 107 teilweise


Durch diese öffentliche Bekanntmachung werden die Eigentümerinnen und Eigentümer nunmehr über die nachrichtliche Eintragung des Bodendenkmals MH 003 „Mittelalterlicher bis neuzeitlicher Ortskern Mülheim an der Ruhr“ in die Denkmalliste der Stadt Mülheim an der Ruhr unterrichtet und erhalten Kenntnis über den denkmalrechtlichen Schutz; eine individuelle Information erfolgt nicht. Der räumliche Schutzbereich des Bodendenkmals „MH 003“ ist dem untenstehenden Lageplan zu entnehmen, der ebenfalls Bestandteil dieser öffentlichen Bekanntmachung ist.

Das Bodendenkmal „MH 003“ unterliegt den rechtlichen Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NRW. Das bedeutet: Wer ein Bodendenkmal oder einen Teil eines Bodendenkmals beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder dessen bisherige Nutzung ändern will, bedarf der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der engeren Umgebung eines Bodendenkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will oder andere Maßnahmen durchführen will, wenn sich dies auf die denkmalwerte Substanz oder das Erscheinungsbild des Bodendenkmals auswirken kann (§ 15 Absatz 2 DSchG NRW).

Die nachrichtliche Aufnahme eines Bodendenkmals in die Denkmalliste bedeutet nicht, dass Veränderungen an beziehungsweise Eingriffe in das Bodendenkmal damit ausgeschlossen sind. Jegliche Maßnahme unterliegt jedoch der Erlaubnispflicht und ist vor Beginn bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Mülheim an der Ruhr schriftlich zu beantragen. 

Ungeachtet dessen ist die bisher rechtmäßig ausgeübte Bodennutzung auch weiterhin zulässig.

Gemäß § 23 Absatz 7 Satz 2 DSchG NRW wird die Denkmalliste bezüglich des oben genannten Bodendenkmals beim LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Endenicher Straße 133, 53115 Bonn, geführt.

Nach § 23 Absatz 8 Satz 1 DSchG NRW kann die Denkmalliste von jeder natürlichen oder juristischen Person eingesehen werden. Soweit es sich um Bodendenkmäler handelt, ist ein berechtigtes Interesse darzulegen (Satz 2).

Die nachrichtliche Eintragung in die städtische Denkmalliste kann eingesehen werden unter: https://www1.muelheim-ruhr.de/buergerservice/denkmalliste

Mülheim an der Ruhr, 06.02.2024

Der Oberbürgermeister

Marc Buchholz