Fischereiprüfung am 06. und 07. Mai 2024

Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung

Nach dem Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11.07.1972 (Gesetz - und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen S.226) wird die erstmalige Erteilung eines Fischereischeines davon abhängig gemacht, dass zuvor eine Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt wird.

Das Prüfungsverfahren ist in der Verordnung über die Fischereiprüfung geregelt.

Die nächste Prüfung in Mülheim an der Ruhr findet jeweils am 
06.05. und 07.05.2024
ab 14.00 Uhr 
im Haus des Sports, Südstraße 25
45470 Mülheim an der Ruhr
im Erich-Kröhan-Saal

statt.

Zu dieser Prüfung können Personen zugelassen werden, die

a) in Mülheim an der Ruhr wohnen

b) das 13. Lebensjahr vollendet haben

c) nicht entmündigt sind.

Anträge auf Zulassung zur Fischereiprüfung können vom 01.03.2024 bis zum 10.04.2024 beim Ordnungsamt Mülheim an der Ruhr, Am Rathaus 1, Zimmer B.310, nach Terminvergabe gestellt werden. Termine können unter der Rufnummer 0208 / 455 - 3185 vereinbart werden.

Lehrgänge und Vorbereitungskurse für die Fischerprüfung werden unter anderem von ortsansässigen Vereinigungen der Freizeitfischerei durchgeführt.

Die Prüfungsgebühr beträgt 50,00 Euro und ist in bar bei der Anmeldung zu entrichten. Bei Nichtteilnahme wird die Prüfungsgebühr weder ganz noch teilweise erstattet.

Mülheim an der Ruhr, 07.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Siric

Datum