Öffentliche Zustellung einer Überleitungsanzeige

Kategorie
Öffentliche Zustellung

Die an ----- ----- ---------- ---- -- ----------- ---------- ------- ---------- gerichtete Überleitungsanzeige vom 06.02.2024 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstraße 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 06.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Giese

Datum