Ankündigung der beabsichtigten Einziehung einer Teilfläche der Holunderstraße

Amtsblatt
Kategorie
Sonstiges

Ankündigung der beabsichtigten Einziehung einer Teilfläche der Holunderstraße, Gemarkung Saarn, Flur 24, Flurstück 798 von 22m² im Bereich des Grundstückes Düsseldorfer Straße 16

Die Verkehrsbedeutung der Fläche ist entfallen, das Grundstück Gemarkung Saarn, Flur 24, Teilfläche aus Flurstück 798 ist in der im zugehörigen Katatsterplan schraffiert gekennzeichneten Erstreckung gemäß § 7 Absatz 2 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) dem öffentlichen Verkehr zu entziehen. 

Gemäß § 7 Absatz 4 StrWG NRW wird die Absicht der Einziehung hiermit öffentlich bekannt gemacht. 

Gegen die beabsichtigte Einziehung können innerhalb von drei Monaten vom Tage der Bekanntmachung an gerechnet Einwendungen schriftlich oder zu Protokoll beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Verkehrswesen und Tiefbau, Hans- Böckler- Platz 5 (Technisches Rathaus), Zimmer 10.21 geltend gemacht werden.

Mülheim an der Ruhr, 25.01.2024 
Der Oberbürgermeister 
Im Auftrag
Jansen

Datum