Ablauf der Ruhefristen auf dem Reihengräberfeld 33 des Friedhofs in Heißen

Amtsblatt
Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung

Die Ruhefristen der Grabstätten 0064-0148 auf dem Reihengräberfeld 33 des Friedhofs Heißen sind am 07.01.2024 abgelaufen. Vor Ort wird durch ein Hinweisschild, das nach dem 07.07.2023 auf dem Gräberfeld aufgestellt wurde, auf den Ablauf hingewiesen. Die Grabstellen sind bis zum 15.08.2024 abzuräumen.

Nach dem Abräumtermin noch aufstehende Pflanzen und Grabmale können von dem Oberbürgermeister, Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen, nach § 28 (1) der Satzung für die städtischen Friedhöfe Mülheim an der Ruhr vom 20.12.2022 (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt Nummer 38/2022 für die Stadt Mülheim an der Ruhr, unter Bezugnahme auf § 15 (1) der Satzung vom 19.12.2013 für die Stadt Mülheim an der Ruhr (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Mülheim an der Ruhr Nummer 37/2013, anderweitig verwendet werden.

Mülheim an der Ruhr, 24.01.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Waage

Datum