Kategorie
Öffentliche Zustellung
Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an ------ ------ gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 02.01.2024 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr- Sozialamt/ Bereich Jugend - Unterhaltsvorschusskasse auf der Friedrichstraße 12, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 03.01.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Schneimann
Datum
Mittwoch 03.01.2024 - 12:00