I

Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „Winkhauser Weg/ Winkhauser Talweg – S 21“

 

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.07.2025 folgende Beschlüsse gefasst:

„Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Winkhauser Weg/ Winkhauser Talweg - S 21“; der Geltungsbereich ist in dem zur Vorlage gehörenden Zielplan gekennzeichnet.

Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans „Winkhauser Weg/ Winkhauser Talweg – S 21“ sollen die Festsetzungen der Fluchtlinienpläne 254 (förmlich festgestellt am 16.12.1960) und 327 Blatt 1 (förmlich festgestellt am 15.02.1960) außer Kraft treten, soweit sie durch den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Winkhauser Weg/ Winkhauser Talweg – S 21“ erfasst sind. 

Der Planungsausschuss beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer von einem Monat. Hierzu wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Information und zu Einzelgesprächen gegeben. Der Planungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die unmittelbar betroffene Öffentlichkeit vom Bebauungsplanverfahren „Winkhauser Weg/ Winkhauser Talweg - S 21“ zusätzlich per Informationsblatt benachrichtigt wird. Ziele und Zwecke der Planung sowie der Zeitpunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung werden im Amtsblatt bekannt gemacht. Die Unterlagen sind für einen Zeitraum von einem Monat im Internet zu veröffentlichen sowie im Technischen Rathaus (HBP5) auszuhängen. Die Verwaltung wird den Mitgliedern der Bezirksvertretung und des Planungsausschusses eine Zusammenfassung des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Beschlusses zur förmlichen Beteiligung zuleiten. 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erarbeiteten Bebauungsplanentwurf dem Planungsausschuss zum Beschluss über die förmliche Beteiligung vorzulegen.

Die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben im Gebiet des Bebauungsplanes ist gemäß § 15 BauGB auszusetzen, soweit zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.“

 

II

Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan „Winkhauser Weg / Winkhauser Talweg – S 21“

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.07.2025 beschlossen, bei der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bebauungsplan „Winkhauser Weg / Winkhauser Talweg – S 21“ folgende in Zeichnung und Text angegebenen allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darzulegen:

Grundsätzliches planerisches Ziel der Stadt Mülheim an der Ruhr ist es, im Plangebiet einer übermäßigen Verdichtung planerisch steuernd entgegenzuwirken, um den begrünten Blockinnenbereich vor einer weiteren baulichen Inanspruchnahme zu schützen – so sollen gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gesichert werden. 

Ziele der Planung sind daher:

  • Sicherung der zusammenhängenden Grünflächen und Gehölzstrukturen im Blockinnenbereich,
  • Sicherung der vorhandenen Straßenrandbebauung,
  • Steuerung einer behutsamen und gebietsverträglichen Nachverdichtung.

Die vorhandenen Nutzungen im Plangebiet sollen durch entsprechende Festsetzungen gesichert und die städtebauliche Entwicklung unter Erhalt der bestehenden Freiflächen gesteuert werden. 

III

Veröffentlichung

Zeichnung und Text über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie voraussichtlichen Auswirkungen der Planung werden gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) im Internet veröffentlicht.

Veröffentlichungsfrist: 26.10.2026 bis einschließlich 26.11.2026

 

Veröffentlichungsort:

https://www.o-sp.de/muelheim_an_der_ruhr/beteiligung

 

Der Inhalt der Bekanntmachung und die Bebauungsplanunterlagen werden zudem über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

https://www.bauleitplanung.nrw.de

 

Andere Zugangsmöglichkeiten:

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Bebauungsplanunterlagen öffentlich ausgelegt.

Auslegungsort:                    Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung

                                               Technisches Rathaus

                                               Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr

                                               19. OG, linke Flurseite

Vororttermine sind, aufgrund von Zugangsbeschränkungen des technischen Rathauses, nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

Öffnungszeiten:                  montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr

                                             donnerstags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr

                                             sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr


Unter der Tel.: 0208 / 455 – 6140 (Frau Rödel) oder der Tel.: 0208 / 455 – 6145 (Frau Schulte Tockhaus) können Termine (bei Bedarf auch außerhalb der o.g. Zeiten) vereinbart werden. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden.

Zur elektronischen Übermittlung einer Stellungnahme kann während der Veröffentlichungsfrist die Internetseite des Veröffentlichungsortes

https://www.o-sp.de/muelheim_an_der_ruhr/beteiligung

oder die E-Mail-Adresse

bauleitplanung@muelheim-ruhr.de

genutzt werden.

 

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist bei Bedarf zudem bei der Stadt Mülheim an der Ruhr - Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung- u.a. hier abgegeben werden:


Stadt Mülheim an der Ruhr
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Hans-Böckler-Platz 5
45468 Mülheim an der Ruhr

FAX: +49 208 455 6199


Mülheim an der Ruhr, den 08.10.2026
Der Oberbürgermeister

 

M A R C  B U C H H O L Z

Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung
Datum
Donnerstag 08.10.2026 - 12:00
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