Der gegen Philipp Thos, unter dem Aktenzeichen 32-53.MH-PT809 am 17.07.2026 erlassene Kostenbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Kostenbescheid vom 17.07.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Kostenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von 4 Wochen Klage erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Kostenbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt, Am Rathaus 1, Zimmer B.321, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 30.09.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Siric

Kategorie
Öffentliche Zustellung
Datum
Mittwoch 30.09.2026 - 12:00
Amtsblatt