Öffentliche Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes nach § 41 Absatz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Der an -------- ----- ----- zuzustellende Bescheid zum Antrag auf Namensänderung betreffend Aktenzeichen 33-4.080./1/5/23 konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.
Der Bescheid nach § 41 Absatz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) wird hiermit nach § 10 Absatz 1 Nummer 1 des LZG NRW bekanntgegeben. Er kann im Bürgeramt, Abteilung Standesamt, Am Rathaus 1, Frau Wind (Zimmer C.33) eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 15.11.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Wind