Öffentliche Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige gem. § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 204 ffZPO

Amtsblatt
Kategorie
Öffentliche Zustellung

                                          Öffentliche Zustellung

der Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 204 ff. ZPO

 

Die an ------- -------- ----------------- --- ----- ---------- gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 06.09.2023 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 204 ff. ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr - Sozialamt/ Bereich Jugend - Unterhaltsvorschusskasse auf der Friedrichstr. 12, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 13.11.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

 

Schneimann

Datum