Die an ------- ---- --------- ---------- -- -- ----- ---------- unter dem Aktenzeichen 32-14/214005799 gerichtete Ordnungsverfügung kann nicht zugestellt werden, da der Wohnsitz des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigen nicht möglich ist.
Die Ordnungsverfügung vom 10.09.2025 wird hiermit nach § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 03.07.1952 (BGBl. I, S. 379) öffentlich zugestellt.
Die Ordnungsverfügung vom 10.09.2025 kann beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Am Rathaus 1, Ordnungsamt, Zimmer C 303, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 10.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Meier
Kategorie
Datum
Dienstag 10.03.2026 - 12:00
Amtsblatt