Der an ---- ------- ------- ------- -------- ------- -- --------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 09.03.2026
(Aktenzeichen: 57-21/ 128925/11) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gem. § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstr. 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Frau Löhr (Zimmer 1.2) eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 09.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Löhr
Kategorie
Datum
Montag 09.03.2026 - 12:00
Amtsblatt