Öffentliche Zustellung einer Ordnungsverfügung

Die gegen die -------- ------------- ---- ------- ------------- -------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-51.53 Nr 35/25 am erlassene Ordnungsverfügung konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Die Ordnungsverfügung vom 26.02.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Die Ordnungsverfügung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von einem Monat Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht, 40213 Düsseldorf. Bastionstr. 39, schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erklärt werden. 

Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Die Ordnungsverfügung kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Gewerbestelle), Am Rathaus 1, Zimmer B 216, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 26.02.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Bremer

Datum
Donnerstag 26.02.2026 - 12:00
Amtsblatt