Nach dem Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11.07.1972 (Gesetz - und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen S.226) wird die erstmalige Erteilung eines Fischereischeines davon abhängig gemacht, dass zuvor eine Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt wird.

Das Prüfungsverfahren ist in der Verordnung über die Fischereiprüfung geregelt.

Die nächste Prüfung in Mülheim an der Ruhr findet jeweils am 27.04. und 28.04.2026

ab 14.00 Uhr im

Haus des Sports, Südstr. 25

45470 Mülheim an der Ruhr

im Erich-Kröhan-Saal

statt.

Zu dieser Prüfung können Personen zugelassen werden, die

a) in Mülheim an der Ruhr wohnen

b) das 13. Lebensjahr vollendet haben

c) nicht entmündigt sind.

Anträge auf Zulassung zur Fischereiprüfung können vom 02.03.2026 bis zum 03.04.2026 beim Ordnungsamt Mülheim an der Ruhr, Am Rathaus 1, Zimmer B.321, nach Terminvergabe gestellt werden. Termine können unter der Rufnummer 455 3209 vereinbart werden.

Lehrgänge und Vorbereitungskurse für die Fischerprüfung werden u. a. von ortsansässigen Vereinigungen der Freizeitfischerei durchgeführt.

Die Prüfungsgebühr beträgt 50,00 Euro und ist in bar bei der Anmeldung zu entrichten. Bei Nichtteilnahme wird die Prüfungsgebühr weder ganz noch teilweise erstattet!

Mülheim an der Ruhr, den 10.02.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Siric

Datum
Dienstag 10.02.2026 - 12:00
Amtsblatt