Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der frühzeitigen Beteiligung für das Änderungsverfahren 56 BO Schloßstraße West zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr

Amtsblatt
Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung

Zur Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gehören die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.

Die Änderung bezieht sich auf einen Bereich in der Stadt Bochum.

Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat am 21.09.2023 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der Änderung 56 BO Schloßstraße West zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) und die Einleitung des entsprechenden Planverfahrens beschlossen.

Lage 56 BO

 

Der ca. 1,1 ha große Änderungsbereich liegt im Stadtbezirk VI Bochum-Südwest im Stadtteil Weitmar, westlich der Schloßstraße. Der Bereich wird derzeit baulich genutzt: Hier befinden sich eine Trauerhalle mit einem weitgehend versiegelten Vorplatz, ein Betriebsgebäude des Friedhofs Weitmar mit ebenfalls weitgehend versiegelten Außenflächen sowie einem Abschnitt der Schloßstraße.

Ziel der GFNP-Änderung ist es, eine Nachnutzung durch Wohnbebauung vorzubereiten. 30 % der Wohnungen sollen im öffentlich geförderten Wohnungsbau entstehen. Das südlich angrenzende Grundstück des Blumengeschäftes wird zur Arrondierung der Darstellung in den Änderungsbereich einbezogen.

Bezogen auf den vorgenannten Änderungsbereich kann sich die Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtliche Auswirkungen unterrichten lassen. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Die Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans hat Auswirkungen auf die Umwelt. Daher ist im Rahmen des oben genannten Änderungsverfahrens gemäß § 2 Absatz 4 BauGB eine Umweltprüfung (UP) durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt worden.

Die Planunterlagen (Vorentwurf des Änderungsplans, Begründung mit Umweltbericht) werden in der Zeit vom 01.12.2023 bis 12.01.2024 (einschließlich) im Internet veröffentlicht.

Alle Planunterlagen können auf den Internetseiten der Städteregion Ruhr http://www.staedteregion-ruhr-2030.de/cms/aenderungsverfahren.html eingesehen werden und sind darüber hinaus über das zentrale Internetportal des Landes https://www.bauleitplanung.nrw.de/?lang=de zugänglich.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen im o.g. Zeitraum öffentlich zur Verfügung gestellt. Sie können in der Stadt Mülheim an der Ruhr an den behördlichen Arbeitstagen wie folgt eingesehen werden:

Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung: Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite

Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

montags bis mittwochs: 8.00 Uhr – 15.30 Uhr, donnerstags: 8.00 Uhr – 17.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr - 12.30 Uhr

Die Termine und Orte für die öffentlichen Auslegungen in den anderen Städten der Planungsgemeinschaft sind den dortigen Bekanntmachungen und den Internetseiten der Städteregion Ruhr (http://www.staedteregion-ruhr-2030.de/cms/aenderungsverfahren.html) zu entnehmen oder bei der Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan in Essen (Tel.: 0201 / 886-1210 bzw. 0201 / 886-1212) zu erfragen.

Auskunft in der Stadt Mülheim an der Ruhr erteilen:

Wolfgang Mohr, Telefon: 0208 / 455-6112,
E-Mail: wolfgang.mohr@muelheim-ruhr.de  und

Stefanie Lemser, Telefon: 0208 / 455-6139,
E-Mail: stefanie.lemser@muelheim-ruhr.de

Stellungnahmen zum Entwurf des Änderungsplans, zur Begründung und zum Umweltbericht können während der Veröffentlichungsfrist bis zum 12.01.2024 (einschließlich) insbesondere elektronisch, bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift 

  • bei der Stadt Essen, Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan, Lindenallee 10 (Deutschlandhaus), 45121 Essen,
    E-Mail: geschaeftsstelleGFNP@amt61.essen.de
  • bei der Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung: Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite,
  • oder bei einer der anderen Planungsstädte abgegeben werden.

Die Namen der Personen, die eine Stellungnahme abgeben, werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen der Räte, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen nicht aufgeführt, das heißt es erfolgt grundsätzlich eine anonymisierte Wiedergabe der Stellungnahme.

Sofern Sie eine Stellungnahme einreichen, werden die von Ihnen in diesem Rahmen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten bei den Städten der Planungsgemeinschaft der Städteregion Ruhr 2030 verarbeitet. Weitere Hinweise über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte erhalten Sie auf der Internetseite der Städteregion Ruhr 2030 unter:

http://www.staedteregion-ruhr-2030.de/cms/aenderungsverfahren.html

Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können zu einer Überarbeitung des Vorentwurfs der GFNP- Änderung führen, d.h. Planentwurfsänderungen aufgrund der frühzeitigen Beteiligung sind möglich und vorgesehen.

Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mülheim an der Ruhr, 07.11.2023

Der Oberbürgermeister

Datum