Zur Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gehören die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.
Die Änderung bezieht sich auf einen Bereich in der Stadt Mülheim an der Ruhr.
Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat am 21.09.2023 beschlossen:
1. die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anregungen und diesbezügliche Stellungnahmen der Verwaltung) zur Kenntnis zu nehmen,
2. auf der Grundlage des gegenüber dem Vorentwurf überarbeiteten Planentwurfs die Veröffentlichung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB für das Änderungsverfahren 49 MH zum RFNP durchzuführen.
Der Änderungsbereich 49 MH befindet sich in Mülheim an der Ruhr im Stadtteil Speldorf und bezieht sich auf die Bodendeponie Kolkerhofweg. Der Deponiestandort ist eingebettet zwischen Bahntrasse im Süden und dem Ruhrbogen im Norden. Direkt südlich des Deponiebereiches verläuft die Bahnstrecke zwischen Duisburg und Oberhausen. Zu erreichen ist der Deponiebereich über die Straße „Am Deich“.
Als Nachfolgenutzung für die Bodendeponie Kolkerhofweg ist die Errichtung des Energieparks Styrumer Ruhrbogen zur Nutzung erneuerbarer Energien geplant. Das RFNP-Änderungsverfahren wurde mit dem Ziel eingeleitet, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Deponiekörper zu schaffen. Die Planung sieht eine Freiflächen-Photovoltaikanlage vor, deren Flächengröße voraussichtlich mehr als 5 ha umfassen wird. Zur planungsrechtlichen Absicherung des geplanten Energieparks soll mit der vorliegenden RFNP-Änderung das Symbol „Erneuerbare Energien auf Halden und Deponien“ ohne Flächendarstellung in den RFNP aufgenommen werden. Somit ergeben sich keine Änderungen an den bestehenden flächenhaften Darstellungen oder Festlegungen des RFNP. Auf der nachgeordneten Planungs- bzw. Genehmigungsebene wird die konkrete Lage und Dimensionierung der Freiflächen-Photovoltaikanlage verbindlich festgelegt.
Mit dem Feststellungsbeschluss des Regionalverbands Ruhr (RVR) zum Regionalplan Ruhr (RP Ruhr) am 10. November 2023 wird der Regionale Flächennutzungsplan (RFNP) in einen Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) übergeleitet. Gemäß § 2 Landesplanungsgesetz (LPlG) sind dann keine regionalplanerischen Änderungen des RFNP mehr möglich. Da der Beteiligungsbeschluss durch die Räte der Städte bereits im September 2023 gefasst wurde, beziehen die veröffentlichten Planunterlagen zum Änderungsverfahren 49 MH jedoch noch die allgemeinen regionalplanerischen Vorgaben mit ein.
Das als RFNP-Änderung begonnene Verfahren wird nach dem Feststellungsbeschluss zum RP Ruhr als GFNP-Änderungsverfahren weitergeführt. Da es sich bei dem Verfahren 49 MH um eine rein bauleitplanerische Änderung handelt, wird die regionalplanerische Ebene durch die Änderung nicht berührt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Die Öffentlichkeit kann innerhalb einer Frist von einem Monat Stellungnahmen zum veröffentlichten Änderungsentwurf abgeben.
Im Rahmen des o.g. Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung (UP) durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt worden.
Neben dem Planentwurf mit Begründung sind umweltbezogene Informationen in Form des Umweltberichtes, von Gutachten, Fachbeiträgen sowie Stellungnahmen verfügbar. Darin sind umweltbezogene Informationen zu folgenden Themen enthalten und werden öffentlich ausgelegt:
- Schutzgüter: Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft; Fläche; Boden; Wasser; Luft; Klima; Mensch, Gesundheit, Bevölkerung; Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Kulturelles Erbe; Natura-2000-/ FFH-Gebiete; Risiken durch schwere Unfälle oder Katastrophen; Wechselwirkungen und kumulative Auswirkungen
- Gutachten: Artenschutzprüfung Stufe I
- Biotop- und Freiraumverbund-Korridor herausragender Bedeutung
- Rekultivierung der Bodendeponie nach Beendung der Schüttungen
- Deichschutzzone
- Vogelzugkorridor in der Ruhraue
Die Planunterlagen (Entwurf des Änderungsplans, Begründung mit Umweltbericht, Abwägungssynopse) sowie die nach Einschätzung der Gemeinden der Planungsgemeinschaft wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 15.11. bis 15.12.2023 (einschließlich) im Internet veröffentlicht.
Alle zu veröffentlichenden Unterlagen sowie der Inhalt der Bekanntmachung können auf den Internetseiten der Städteregion Ruhr http://www.staedteregion-ruhr-2030.de/cms/aenderungsverfahren.html eingesehen werden und sind darüber hinaus über das zentrale Internetportal des Landes https://www.bauleitplanung.nrw.de/?lang=de zugänglich.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen im o.g. Zeitraum öffentlich zur Verfügung gestellt. Sie können in der Stadt Mülheim an der Ruhr an den behördlichen Arbeitstagen wie folgt eingesehen werden:
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung: Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite.
Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
montags bis mittwochs: 8.00 Uhr – 15.30 Uhr, donnerstags: 8.00 Uhr – 17.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr - 12.30 Uhr
Die Termine und Orte für die Bereitstellung der Unterlagen zur Einsichtnahme in den anderen Städten der Planungsgemeinschaft sind den dortigen Bekanntmachungen und den Internetseiten der Städteregion Ruhr (http://www.staedteregion-ruhr-2030.de/cms/aenderungsverfahren.html) zu entnehmen oder bei der Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan in Essen (Tel.: 0201 / 886-1210 bzw. 0201 / 886-1212) zu erfragen.
Auskunft in der Stadt Mülheim an der Ruhr erteilen:
Wolfgang Mohr, Tel. 0208/455-6112, E-Mail: wolfgang.mohr@muelheim-ruhr.de und
Stefanie Lemser, Tel. 0208/455-6139, E-Mail: stefanie.lemser@muelheim-ruhr.de
Stellungnahmen zum Entwurf des Änderungsplans, zur Begründung und zum Umweltbericht können während der Veröffentlichungsfrist bis zum 15.12.2023 (einschließlich) insbesondere elektronisch, bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift
- bei der Stadt Essen, Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan, Lindenallee 10 (Deutschlandhaus), 45121 Essen, E-Mail: geschaeftsstelleGFNP@amt61.essen.de
- bei der Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung: Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite,
- oder bei einer der anderen Planungsstädte abgegeben werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und das Ergebnis mitgeteilt. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen die Einsicht in das Ergebnis bei der Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung im Technischen Rathaus während der Dienststunden ermöglicht wird.
Die Namen der Personen, die eine Stellungnahme abgeben, werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen der Räte, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen nicht aufgeführt, d. h. es erfolgt grundsätzlich eine anonymisierte Wiedergabe der Stellungnahme.
Sofern Sie eine Stellungnahme einreichen, werden die von Ihnen in diesem Rahmen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten bei den Städten der Planungsgemeinschaft der Städteregion Ruhr 2030 verarbeitet. Weitere Hinweise über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte erhalten Sie auf der Internetseite der Städteregion Ruhr 2030 unter:
http://www.staedteregion-ruhr-2030.de/cms/aenderungsverfahren.html
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Mülheim an der Ruhr, 24.10.2023
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz