Die an Ammar Daghme, geboren am 06.06.1985, letzter bekannter Aufenthalt Syrien, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 11.11.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff. ZPO wird hiermit nach § 10 Absatz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstraße 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, unter dem Aktenzeichen 51-UVK/D 690/92 eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 11.11.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Köhne

Datum
Dienstag 11.11.2025 - 12:00
Amtsblatt