Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an ------- ---- ----- gerichtete Überleitungsanzeige vom 06.11.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr- Sozialamt/ Bereich Jugend -Unterhaltsvorschusskasse auf der Friedrichstraße 12, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 07.11.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Altunbey
Kategorie
Datum
Freitag 07.11.2025 - 12:00
Amtsblatt