Ersatzbestimmung nach dem Kommunalwahlgesetz

Amtsblatt
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Öffentliche Bekanntmachung

Frau Laura Libera hat am 25.09.2023 mit Wirkung zum 30.09.2023 auf ihr Mandat in der Vertretung des Stadtbezirks 1 der Stadt Mülheim an der Ruhr verzichtet.

Als Wahlleiter für das Wahlgebiet Mülheim an der Ruhr habe ich die Nachfolge festgestellt.

Nach dem Listenwahlvorschlag der SPD für den Stadtbezirk 1 für die Kommunalwahlen am 13.09.2020 ist Herr Colin Sroka, Buggenbeck 32, 45470 Mülheim an der Ruhr, als Nachfolger für Frau Libera zum Bezirksvertreter in der Bezirksvertretung 1 der Stadt Mülheim an der Ruhr gewählt.

Herr Sroka hat seine Wahl durch Erklärung zum 12.10.2023 angenommen.

Die Ersatzbestimmung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Nach § 39 Abs. 1 i. V. m. § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) kann gegen die Gültigkeit dieser Ersatzbestimmung jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Ersatzbestimmung für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Vom Tage dieser Bekanntmachung ab läuft die Frist zur Erhebung eines Einspruchs gemäß §63 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KWahlO).

Mülheim an der Ruhr, 17.10.2023

Der Oberbürgermeister und Wahlleiter

Im Auftrag

Döbbe

Datum