Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Haushaltsjahr 2024

Amtsblatt
Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Haushaltsjahr 2024 mit Anlagen liegt gemäß § 80 Absatz 3 GO NRW ab dem 31.10.2023 in der Bürgeragentur im Historischen Rathaus, Eingang Schollenstraße 2, 45468 Mülheim an der Ruhr, montags bis mittwochs von 8 Uhr bis 13 Uhr und donnerstags von 10 Uhr bis 16 Uhr öffentlich aus.

Gegen den Entwurf können Einwohner*innen oder Abgabepflichtige in der Zeit vom 31.10.2023 bis 23.11.2023 Einwendungen erheben. Die Einwendungen können bei der oben genannten Stelle während der angegebenen Dienstzeiten zu Protokoll gegeben oder der Stadt schriftlich zugeleitet werden. Über die Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.

Mülheim an der Ruhr, 16.10.2023

Der Oberbürgermeister

Buchholz

Datum