Öffentliche Zustellung einer Ordnungsverfügung

Kategorie
Öffentliche Zustellung

Die gegen ----- ------ ----, mit dem Aktenzeichen 32-41.04.01/K61/VwVf a erlassene Ordnungsverfügung vom 26.09.2023 kann nicht zugestellt werden, da der Empfänger unbekannt verzogen ist, und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. 

Die Ordnungsverfügung wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt. 

Die Ordnungsverfügung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von eines Monats Klage erhoben werden. 

Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. 

Die Ordnungsverfügung kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt – Veterinäramt, Leineweberstraße 18 – 20, Zimmer 4.05 eingesehen werden. 

Mülheim an der Ruhr, 28.09.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Kukowski

Datum
Donnerstag 28.09.2023 - 12:00