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Öffentliche Zustellung
Öffentliche Zustellung
Die an ----- ------ ----- ----- ------- ----------- ------------ gerichtete Inverzugsetzung vom 16.08.2023 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Abs. 2 BGB in Verbindung mit 204 folgende ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Diese kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr – Sozialamt – Unterhaltsvorschusskasse - Friedrichstraße 12 in 45468 Mülheim an der Ruhr - Zimmer 417 - zum Aktenzeichen 51-UVK / O 461 / 97 eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 14.09.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Brinkmann
Datum