Öffentliche Zustellung einer Überleitungsanzeige

Amtsblatt
Kategorie
Öffentliche Zustellung

Die an -------- ---------- ------- -- ----------- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 15.08.2023 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstraße 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 15.08.2023

Im Auftrag

Sommer

Datum