Bekanntmachung der Stundensätze für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Abrechnung gebührenpflichtiger Amtshandlungen nach Ziff. 10.9.0.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW)

Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung

Für die Ermittlung einer Gebühr nach Zeitaufwand gemäß Gebührenziffer 10.9.0.1 des Anhangs 1.10 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW – 10 Gesundheitsrechtliche Angelegenheiten, Teile I und II, werden für die Berechnung folgende Stundensätze je Fachkraft zugrunde gelegt:              

Gesundheitsingenieur*in                                 91,06 €

Hygienekontrolleur*in                                     79,14 €         

Arzt/Ärztin für Umweltmedizin                      107,41 €

 

Mülheim an der Ruhr, 04.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Hellmeister

Datum
Freitag 04.08.2023 - 12:00