Öffentliche Zustellung einer Zahlungsaufforderung

Amtsblatt
Kategorie
Öffentliche Zustellung

Die an ----- -------- ----- --- ------- ---------------- - -- ----- -------- -- --- ----- gerichtete Zahlungsaufforderung vom 13.07.2023 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Zahlungsaufforderung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Dieser kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr – Sozialamt – Unterhaltsvorschusskasse – Friedrichstraße 12 in 45468 Mülheim an der Ruhr -  Zimmer 417 - zum Aktenzeichen 51-UVK/D 548/549/95 eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr,  03.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Heller

Datum