Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu dem 5. Änderungsverfahren des Landschaftsplans „Mountain- und Dirtbike-Strecke Broich“

Amtsblatt
Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung

I. Einleitung des 5. Änderungsverfahrens zum Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr „Mountain- und Dirtbike-Strecke Broich“

Der Ausschuss für Umwelt und Energie hat in seiner Sitzung am 22. März 2022 folgenden Beschluss gefasst: 

„1.) Der Ausschuss für Umwelt und Energie beschließt, für den Bereich "Mountain- und Dirtbikestrecke Broich" ein Verfahren zur 5. Änderung des Landschaftsplans der Stadt Mülheim an der Ruhr gemäß § 11 (5) des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz-BNatSchG) in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz-LNatSchG NRW) einzuleiten. Die vorgesehenen Änderungen sind in der beigefügten Anlage 1 dargestellt. 

2.) Der Ausschuss für Umwelt und Energie beschließt weiterhin, die Verwaltung zu beauftragen, für dieses Änderungsverfahren die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 15 (1) LNatSchG NRW und die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gemäß § 16 LNatSchG NRW durchzuführen. Die Ziele und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sind öffentlich bekannt zu machen und für einen Zeitraum von vier Wochen im Technischen Rathaus auszulegen. Die Träger der öffentlichen Belange sind, soweit ihre Belange berührt werden können, zu informieren und um Stellungnahme zu bitten. 

3.) Der Ausschuss für Umwelt und Energie beauftragt die Verwaltung weiterhin, die in der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger und der Träger öffentlicher Belange auszuwerten und unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse einen Auslegungsentwurf zu erarbeiten und dem Ausschuss für Umwelt und Energie zum Beschluss vorzulegen.“

II. Öffentlichkeitsbeteiligung zu dem 5. Änderungsverfahren des Landschaftsplans „Mountain- und Dirtbike-Strecke Broich“

Der rechtskräftige Landschaftsplan Mülheim an der Ruhr in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. März 2016 soll im Landschaftsschutzgebiet 2.2.2.7 „Nachtigallental und Scheuerbachtal“ im Bereich der Mountain- und Dirtbikestrecke zwischen Broicher Waldweg und Am großen Berg südlich der Straße Nachtigallental auf ca. 0,64 Hektar Fläche ergänzt werden. Für die dort seit Jahrzehnen bestehende Nutzung als Geländefahrradpiste soll der Erhalt und die rechtliche Sicherung als „Maßnahme für die landschaftsgebundene und naturverträgliche Erholung“ entsprechend § 13 Absatz 2 Nummer 8 LNatSchG festgesetzt werden. 

Die Nutzung der Fläche als Geländefahrradpiste durch Kinder und Jugendliche aus dem Umfeld ist seit über 50 Jahren bekannt, sie hat sich dort im Bereich kriegsbedingter Bodenbewegungen noch vor erster Unterschutzstellung im Landschaftsplan 1982 etabliert. Die jetzt angestrebte Festsetzung soll ausschließlich die durch die Vornutzung beeinträchtigten Flächen rechtlich sichern und zu keinem neuen Eingriff in den Wald führen. Durch die Festsetzung soll auch eine Lenkung der sportlichen Aktivitäten erreicht und damit der Schutz anderer Bereiche verbessert sowie die Konflikte mit anderen Erholungssuchenden verringert werden. Die rechtliche Sicherung auf den Bestandsflächen dient damit der naturverträglichen landschaftsgebundenen und wohnortnahen Erholung insbesondere von Kindern und Jugendlichen.

Bereits im Masterplan Spielen und Bewegen 2015 wurde vorgeschlagen, „unter Beteiligung aller Betroffenen … ein Konzept zu erarbeiten, wie und wo in Mülheim einvernehmlich Mountainbike gefahren werden kann“. Diese Frage ist entsprechend der Beschlusslage im Sportausschuss (unter anderem zu A 21/0527-01) im Perspektivkonzept TrendSport vorrangig zu bearbeiten. Gleichzeitig musste 2021 aufgrund erheblicher Sicherheitsmängel die bestehende Nutzung in Broich unterbunden werden. Die nun angestrebte Festsetzung der Nutzung im Landschaftsplan soll die naturschutzrechtliche Voraussetzung dafür schaffen, dort die Verkehrssicherheit herzustellen und den sportlichen Ansprüchen gerecht zu werden. Dabei sollen die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege gewahrt bleiben. 

Vor Ort hat sich der Verein „Trail Riders Ruhr e.V.“ gegründet, der mit Unterstützung von Mülheimer Sportbund und Mülheimer SportService als Maßnahmenträger vorgesehen ist. Bis zum Abschluss des Landschaftsplan-Änderungsverfahrens ist beantragt worden, die Nutzung durch naturschutzrechtliche Befreiung zu ermöglichen. Dazu sind kurzfristig artenschutzrechtliche und landschaftspflegerische Fachplanungen zu erstellen, die auch als Grundlage des Landschaftsplan-Änderungsverfahrens dienen können.

Die vorgeschlagenen Änderungen der textlichen und zeichnerischen Festsetzungen sind in Anlage 1 beigefügt.

Hinweis Redaktionelle Änderungen:

Im Rahmen der Änderung sind redaktionell die Festsetzungen des Landschaftsplans an die in den letzten Jahren geänderten Rechtsnormen anzupassen. Das Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen ist weggefallen, Grundlage der Landschaftsplanung in Nordrhein-Westfalen sind das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz, BNatSchG) und das Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz LNatSchG).

III. Aushang und Beteiligung der Öffentlichkeit

Die vorgesehenen Änderungen zum Landschaftsplan werden mit Karten und textlichen Erläuterungen in der Zeit vom 21. August 2023 bis 22. September 2023 einschließlich im ServiceCenterBauen ausgehängt.

Öffnungszeiten des Aushanges:

Montag                            8.00 bis 12.30 Uhr

Dienstag                          8.00 bis 12.30 Uhr

Mittwoch                         8.00 bis 12.30 Uhr

Donnerstag                      8.00 bis 12.30 Uhr

                                        14.00 bis 16.00 Uhr

Freitag                             8.00 bis 12.30 Uhr

Ort des Aushanges:

Stadt Mülheim an der Ruhr

ServiceCenterBauen

Technisches Rathaus

Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr

Stellungnahmen können während des oben genannten Beteiligungszeitraumes bei der Stadt Mülheim an der Ruhr - Stabsstelle Umweltplanung und Untere Naturschutzbehörde hier abgegeben werden: 

Stadt Mülheim an der Ruhr

Stabsstelle Umweltplanung und Untere Naturschutzbehörde

Technisches Rathaus

Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr

E-Mail: heiko.vittinghoff@muelheim-ruhr.de

FAX: 0208/455-58-7041

Internet:

https://www.muelheim-ruhr.de/cms/fuenftes_aenderungsverfahren_zum_landschaftsplan2.html 

Mülheim an der Ruhr, 12. Juli 2023                                                 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung 

David Lüngen

Datum