Amtsblatt 2023/18

Der an -------------- ------ ------- -------- ------------------------ --- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 14.07.2023 (Aktenzeichen: 57-15/108478/19) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48,50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungs-gesetzes zugestellt.

Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Straße 50 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Herr Pollok eingesehen werden.

 Mülheim an der Ruhr, 14.07.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Pollok

Der an ---- ------- ---------- ------- -------- ------- -- -------------- -- ----- -------- -- --- ----, zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 14.07.2023 (Aktenzeichen: 57-21/114739/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Frau Ostermann (Zimmer 215) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 14.07.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Ostermann

Der gegen ---- -------------------------------- -------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006395852/77 am 19.06.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 19.06.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 18.07.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Boddenberg

Der an ---- ----- ------------ ------- -------- ------------------------ -- ----- -------- -- --- ----, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 19.07.2023 (Aktenzeichen: 57-15/93767/68) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist. 

Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48, 50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Straße 50 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Herr Pollok eingesehen werden.

 Mülheim an der Ruhr, 19.07.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Pollok

Die an ------- ------------------------ --- ----- -------- -- --- ----, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 14.03.2023 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr- Sozialamt/ Bereich Jugend -Unterhaltsvorschusskasse auf der Friedrichstraße 12, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 19.07.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Schneimann

Der erfolgte Zustellungsversuch der gegen ---- ---------- ------ ----------- --- ----- ----- mit dem Aktenzeichen 32-41.04.02/W 11 VwVfb erlassenen Ordnungsverfügung vom 21.06.2023 hatte keinen Erfolg. Eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.

Die Ordnungsverfügung wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt. 

Die Ordnungsverfügung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. 

Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. 

Die Ordnungsverfügung kann von der Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt – Veterinäramt, Leineweberstraße 18 – 20, Zimmer 4.07 eingesehen werden. 

Mülheim an der Ruhr, 19.07.2023 

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag 

Dr. Richter

Der gegen ----------------------------------------- ---------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/006505100/29 am 12.07.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 12.07.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.227, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 21.07.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Becker

Der an Frau Mariola Bronislawa Bryczek, zuletzt wohnhaft gewesen Neustadtstraße 90, 45476 Mülheim an der Ruhr, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 24.07.2023 (Aktenzeichen: 57-15/104672/64) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48, 50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungs-gesetzes zugestellt.

Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Straße 50 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Herr Pollok eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 24.07.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Pollok

Der an Edgars Cerpinskis, ohne festen Wohnsitz, 45468 Mülheim an der Ruhr zuzustellende Gebührenbescheid vom 24.07.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/12933/22) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst-Rettungsdienstgebührensatzung-der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur alten Dreherei in 45479 Mülheim an der Ruhr, Frau Kunst (Zimmer A1.22) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 24.07.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Rohpeter

Der an Dietmar Ankel, ohne festen Wohnsitz, 59238 Schwerte zuzustellende Gebührenbescheid vom 24.07.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/13369/22) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst -Rettungsdienstgebührensatzung- der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur alten Dreherei in 45479 Mülheim an der Ruhr, Frau Kunst (Zimmer A1.22) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 24.07.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Rohpeter

Der gegen Ahmad Altatari, Seilerstraße 35, 46047 Oberhausen, unter dem Aktenzeichen 32-3/006395456/107 am 21.07.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 21.07.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 24.07.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Menzel

Der an Edgars Cerpinskis, ohne festen Wohnsitz, 45468 Mülheim an der Ruhr zuzustellende Gebührenbescheid vom 24.07.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/10026/22) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst -Rettungsdienstgebührensatzung- der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur alten Dreherei in 45479 Mülheim an der Ruhr, Frau Kunst (Zimmer A1.22) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 24.07.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Rohpeter

Der an Dietmar Ankel, ohne festen Wohnsitz, 59238 Schwerte zuzustellende Gebührenbescheid vom 24.07.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/13404/22) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst -Rettungsdienstgebührensatzung- der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur alten Dreherei in 45479 Mülheim an der Ruhr, Frau Kunst (Zimmer A1.22) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 24.07.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Rohpeter

Der an Ionel Tobias, ohne festen Wohnsitz, 47139 Duisburg zuzustellende Gebührenbescheid vom 24.07.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/2648/23) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst -Rettungsdienstgebührensatzung- der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur alten Dreherei in 45479 Mülheim an der Ruhr, Frau Kunst (Zimmer A1.22) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 24.07.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Rohpeter

Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an Ersel Delbesoglugil, geboren am 09.04.1986, Aufenthalt derzeit unbekannt, gerichtete Überleitungsanzeige vom 24.07.2023 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstraße 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 24.07.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Asbeck

Der gegen Seyhan Gündüz, Neumarkt 12, 67547 Worms, unter dem Aktenzeichen 32-3/005300445/64 am 25.07.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 25.07.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 206, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 26.07.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Kowalski

Die an Maya Ann-Karin Beyer, geboren am 08.09.1994, Aufenthalt derzeit unbekannt, gerichtete Überleitungsanzeige vom 04.07.2023 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstraße 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 06.07.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Giese

Der Mirko Matic, zuletzt wohnhaft gewesen an der Alfredstraße 5, 45470 Mülheim an der Ruhr zuzustellende Einstellungsbescheid vom 11.07.2023 (Aktenzeichen: 57-26/102221/40) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Einstellungsbescheid gemäß § 36 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghoferstraße 50 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Herrn Gernholz, Zimmer 3.7, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 26.07.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Gernholz

Der gegen Siarhei Zubarevich, Dahlhauser Straße 187, 45279 Essen, unter dem Aktenzeichen 32-3/005301401/107 am 27.07.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 27.07.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 27.07.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Menzel

Der an Ionel Tobias, ohne festen Wohnsitz, 47139 Duisburg zuzustellende Gebührenbescheid vom 31.07.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/1674/23) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst -Rettungsdienstgebührensatzung- der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur alten Dreherei in 45479 Mülheim an der Ruhr, Frau Kunst (Zimmer A1.22) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 31.07.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Kunst

Der an Ionel Tobias, ohne festen Wohnsitz, 47139 Duisburg zuzustellende Gebührenbescheid vom 31.07.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/2019/23) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst-Rettungsdienstgebührensatzung-der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur alten Dreherei in 45479 Mülheim an der Ruhr, Frau Kunst (Zimmer A1.22) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 31.07.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Kunst

Der gegen Markus Manfred Nölker, Eintrachtstraße 52, 45478 Mülheim an der Ruhr, unter dem Aktenzeichen 32-3/005301189/107 am 31.07.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 31.07.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 31.07.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Menzel

Der an Florian Sövenscu, ohne festen Wohnsitz, 45468 Mülheim an der Ruhr zuzustellende Gebührenbescheid vom 31.07.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/18188/22) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst -Rettungsdienstgebührensatzung- der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur alten Dreherei in 45479 Mülheim an der Ruhr, Frau Kunst (Zimmer A1.22) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 31.07.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Kunst

Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2021

Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 in Ausführung des § 96 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW folgenden Beschluss gefasst:

Der Rat stellte aufgrund des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss der Stadt Mülheim an der Ruhr zum 31. Dezember 2021 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 2.710.985.249,07 Euro und einem Ergebnis in Höhe von 7.303.685,12 Euro fest.

Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 96 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW. Das Druckwerk zum Jahresabschluss 2021 wird in der Bürgeragentur der Stadt Mülheim an der Ruhr, Schollenstraße 2, 45468 Mülheim an der Ruhr bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar gehalten. Termine zur Einsichtnahme können unter der Telefonnummer 455 – 1644 vereinbart werden.

Zudem ist der Jahresabschluss 2021 im Internet auf der Seite der Stadt Mülheim an der Ruhr unter der Rubrik Rathaus & Bürgerservice (Haushalt) eingestellt.

Anlage 1 Bilanz 31.12.2021

Anlage 2 Ergebnisrechnung 31.12.2021

Anlage 3 Finanzrechnung 31.12.2021

Anlage 4 Bestätigungsvermerk 

Mülheim an der Ruhr, 17.07.2023

Der Oberbürgermeister

Marc Buchholz         

Logo: Bezirksregierung Düsseldorf

Die Stadt Mülheim an der Ruhr gibt nachstehende Bekanntmachung der Bezirksregierung Düsseldorf bekannt.

Planfeststellungsbeschluss im Planfeststellungsverfahren für die Erdgasleitungen (EGL) Nr. 12 und 13/4 der Open Grid Europe GmbH in den Städten Mülheim an der Ruhr und Essen (Aktenzeichen: 25.05.01.01–09/17 Düker)

Ortsübliche Bekanntmachung gem. den §§ 43 folgende des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 folgende des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) 

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat am 22.06.2023 den Planfeststellungsbeschluss im oben genannten Verfahren erlassen. 

Die gemäß § 74 Absatz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land NRW (VwVfG NRW) erforderliche Offenlage des Beschlusses und der festgestellten Planunterlagen (einschließlich Deckblätter und Rechtsbehelfsbelehrung) zur allgemeinen Einsichtnahme wird bei der bei der Stadt Mülheim an der Ruhr im ServiceCenterBauen, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr, 

in der Zeit vom 07.08. bis 21.08.2023 (einschließlich) während der Dienststunden 

Montag bis Mittwoch:       8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Donnerstag:                        8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
                                             und 14.00 Uhr bis 16.00Uhr                                            

Freitag                                 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

durchgeführt.

Außerhalb der angegebenen Zeiten können persönliche Terminabsprachen vereinbart werden unter der Telefonnummer: 0208 / 455 - 7000.

Gemäß § 27a VwVfG NRW wird zeitgleich der Inhalt der Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Mülheim (www.muelheim-ruhr.de) wie auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf unter der Rubrik „Aktuelle Offenlagen“ (https://www.brd.nrw.de/services/offenlagen) veröffentlicht. 

Darüber hinaus sind der Inhalt der Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen gemäß § 20 UVPG auch über das zentrale Internetportal unter www.uvp-verbund.de zugänglich. 

Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich. 

Der Planfeststellungsbeschluss wurde denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt. Jedoch gilt der Beschluss mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Absatz 4 Satz 3 VwVfG NRW).

Mülheim an der Ruhr, 25.07.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Döhring