Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Denkhauser Höfe – C 22 (v)“

Amtsblatt
Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung

I

Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Denkhauser Höfe – C 22 (v)“

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.06.2023 folgende Beschlüsse gefasst: 

In seiner Sitzung am 15.09.2009 hat der Planungsausschuss den Einleitungsbeschluss für den Bebauungsplan „Denkhauser Höfe/ Damaschkeweg - C 22“ gefasst, dessen Plangebiet teilweise vom Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Denkhauser Höfe – C 22 (v)“ überlagert wird. Der Einleitungsbeschluss für den Bebauungsplan „Denkhauser Höfe/ Damaschkeweg - C 22“ wird vollständig aufgehoben.

Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Absatz 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Denkhauser Höfe – C 22 (v)“; der Geltungsbereich ist in dem zur Vorlage gehörenden Zielplan gekennzeichnet.

Der Planungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Denkhauser Höfe – C 22 (v)“ städtebauliche Festsetzungen durch den Fluchtlinienplan der Straße „Denkhauser Höfe“ (157 Bl. 1) förmlich festgestellt am 24.09.1951 und den Fluchtlinienplan des Verkehrsverbandes, förmlich festgestellt am 23.02.1959 (148, Band 3, Bl. 1) bestehen. Mit Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Denkhauser Höfe – C 22 (v)“ treten diese Festsetzungen, soweit sie durch den Geltungsbereich erfasst sind, außer Kraft.

Der Planungsausschuss beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB für die Dauer von vier Wochen. Hierzu wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Information und zu Einzelgesprächen gegeben.

Ziele und Zwecke der Planung sowie der Zeitpunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung werden im Amtsblatt bekannt gemacht. Die Unterlagen sind für einen Zeitraum von vier Wochen im Technischen Rathaus (HBP5) auszuhängen. Die Verwaltung wird den Mitgliedern der Bezirksvertretung und des Planungsausschusses eine Zusammenfassung des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung zuleiten.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erarbeiteten Bebauungsplanentwurf dem Planungsausschuss zum Auslegungsbeschluss vorzulegen.“


II

Öffentlichkeitsbeteiligung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Denkhauser Höfe – C 22 (v)"

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.06.2023 beschlossen, bei der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bebauungsplan „Denkhauser Höfe – C 22 (v)“ folgende in Zeichnung und Text angegebenen allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darzulegen:

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die Flächen des Vorhabengebietes neu geordnet und neuen Nutzungen zugeführt werden. Hierdurch wird dem kurz- bis mittelfristig zu erwartenden Brachfallen der Fläche nach Aufgabe der vorherigen Nutzungen entgegengewirkt. Im Sinne des Flächensparens und dem Vorrang der Innenentwicklung wird eine wirtschaftliche und städtebauliche sinnvolle Nachnutzung vorbereitet, in dem in integrierter Lage zusätzlicher Wohnraum, aber auch kleinteilige Wirtschaftsflächen geschaffen werden.

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Entwicklung eines entsprechenden Quartiers. Neben der Bereitstellung von Wohnraum sollen auch Büronutzungen sowie Wohnraum für Senior*innen mit buchbaren Serviceangeboten sowie Pflegedienstleistungen untergebracht werden.

Die Ziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind somit: 

  • Festsetzung von Allgemeinen Wohngebieten (WA) sowie Flächen für Servicewohnen und Pflegedienstleistungen für Senior*innen
  • Sicherung einer städtebaulich geordneten Entwicklung durch Festsetzung von Baufenstern und Beschränkung der Gebäudehöhen
  • Sicherung der Erschließung des Vorhabengebietes
  • Sicherung einer durchgängigen Fuß- und Radwegeverbindung zwischen dem Kreuzungspunkt „Denkhauser Höfe“/ Hildegardstraße und dem Quartier „An der Halde“/ Nikolaus-Ehlen-Straße
  • Sicherung der vorhandenen Grünverbindung entlang der Autobahn
  • Sicherung einer angemessenen Durchgrünung des Quartiers u.a. durch Festsetzung privater Grünflächen, Begrünungsmaßnahmen sowie Baumpflanzungen
  • Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse durch Festsetzungen zum Lärmschutz

Der vorgesehene Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Denkhauser Höfe – C 22 (v)“ befindet sich im Norden der Stadt, im Stadtteil Dümpten. Das Vorhabengebiet liegt nördlich der BAB 40, östlich der Anschlussstelle „Mülheim Dümpten“. Nördlich des Vorhabengebietes verläuft die Straße Denkhauser Höfe, deren südliche Bebauung die Grenze des Vorhabengebietes bildet. Östlich schließt sich die Wohnbebauung im Bereich der Straßen „An der Halde“, Nikolaus-Ehlen-Straße und Salamanderweg an.

Das Vorhabengebiet umfasst in der Gemarkung Dümpten, Flur 12, die Flurstücke 596, 597, 660 – 662 und 700 mit einer Gesamtfläche von ca. 2,6 ha.

Ein Lageplan mit Darstellung des vorgesehenen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird gleichzeitig veröffentlicht.


III

Aushang und Beteiligung der Öffentlichkeit

Zeichnung und Text über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie voraussichtlichen Auswirkungen der Planung werden in der Zeit vom 24.07.2023 bis 25.08.2023 einschließlich im Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung ausgehängt.

Öffnungszeiten des Aushanges:

montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr

donnerstags von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr

sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Ort des Aushanges:

Stadt Mülheim an der Ruhr

Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung

Technisches Rathaus

Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr

19. Etage, linke Flurseite

Bei Bedarf können unter der Tel.: 0208 / 455 – 6139 (Frau Lemser) oder Tel.: 0208 / 455 – 6145 (Frau Schulte Tockhaus) weitere Termine vereinbart werden.

Stellungnahmen können während des o.g. Beteiligungszeitraumes bei der Stadt Mülheim an der Ruhr - Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung z. B. hier abgegeben werden:

Stadt Mülheim an der Ruhr

Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung

Hans-Böckler-Platz 5

45468 Mülheim an der Ruhr

E-Mail:  Stadtplanungsamt@muelheim-ruhr.de

FAX: +49 208 455 6199

Internet: www.muelheim-ruhr.de (Rathaus & Bürgerservice – Stadtplanung – aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen)

Informationen zur Planung können ab dem 24.07.2023 auch im Internet unter www.muelheim-ruhr.de abgerufen werden.

Auf dieser Internetseite können während des Beteiligungszeitraums ebenfalls Stellungnahmen eingereicht werden.


Mülheim an der Ruhr, 05.07.2023

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

David Lüngen

Datum