Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Amtsblatt
Kategorie
Öffentliche Zustellung

Der gegen Herrn Neville Tanwie Akenji, Moritzstraße 126, 45476 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen  33-1.11/MH-CT740 am 30.06.2023 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 210, eingesehen werden. 

Mülheim an der Ruhr, 20.06.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Sänger

Datum