Öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028

Amtsblatt
Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Mülheim an der Ruhr hat in seiner Sitzung am 02.06.2023 die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 einstimmig beschlossen. Die Vorschlagsliste liegt in der Zeit vom 03.07.2023 bis 07.07.2023 während der Dienststunden in der Bürgeragentur, Schollenstraße 2, 45468 Mülheim an der Ruhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 27 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) spätestens bis zum 14.07.2023 beim Kommunalen Sozialen Dienst/Jugendhilfe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den § 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Mülheim an der Ruhr, 19.06.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Busse

Datum