Amtsblatt 2023/14

Die an nachstehend aufgeführten Empfänger gerichtete Sicherstellungsinformation kann nicht zugestellt werden, da sich der Wohnsitz des Empfängers in Italien befindet:

Name: ------- ------

Geburtsdatum/-ort: ---------- -- -------   

Letzte bekannte Anschrift: --- -------- --- ----- -------

Aktenzeichen: 32-13.14/214002543

Datum der Sicherstellungsinformation: 17.05.2023

Die Sicherstellungsinformation vom 17.05.2023 wird hiermit nach § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 03.07.1952 (BGBl. I, S. 379) öffentlich zugestellt.

Die Sicherstellungsinformation vom 17.05.2023 kann beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Am Rathaus 1, Ordnungsamt, Zimmer C 303, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 17.05.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

(Meier)

Der gegen ---- ----- -------- ------------ --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen  33-1.02/MH-AH676 am 31.05.2023 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 210, eingesehen werden. 

Mülheim an der Ruhr, 31.05.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Sänger

Der gegen ------ ----------------------------------------------- ------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006388976/44 am 01.06.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 01.06.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 01.06.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

(Knappen)

Der an ---- ----- ----- ------- -------- ------- -- ------------ -- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 23.05.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ /08) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Herr Karaca (Zimmer Erdgeschoss / Zimmer 214) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 01.06.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Karaca

Die an ----- ----- -------- ------- ----------- ------------ gerichtete Inverzugsetzung vom 01.06.2023 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 folgende ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Diese kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr – Sozialamt – Unterhaltsvorschusskasse - Friedrichstraße 12 in 45468 Mülheim an der Ruhr - Zimmer 417 - zum Akenzeichen 51-UVK / O 463 / 98 eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 01.06.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

(Brinkmann)

Der an ----- ----- ------ ------- -------- ------- -- ----- -------- -- --- ----- ------------ -- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 01.06.2023 (Aktenzeichen: 57-21/121868/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Frau Ostermann (Zimmer 215) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 01.06.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Ostermann

Der gegen ------ ---------------------------------------- -------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006382902/107 am 01.06.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 01.06.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 01.06.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

(Menzel)

Der an ---- ------- ----- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 02.06.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 123480/06) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) in Verbindung mit § 34a SGB II wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Frau Immand (Zimmer 217) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 02.06.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

(Immand)

Die an ----- ------ ------ ----- derzeit unbekannten Aufenthaltes gerichtete Inverzugsetzung vom 05.06.2023 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Diese kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr - Sozialamt - Unterhaltsvorschusskasse - Friedrichstraße 12 in 45468 Mülheim an der Ruhr -  Zimmer 417 - zum Aktenzeichen 51-UVK / P 492/493 / 98 eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 05.06.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

(Brinkmann)

Der gegen ------------------------------ -----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005296931/64 am 11.04.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 11.04.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 206, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 06.06.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

(Koberling)

Die an nachstehend aufgeführte Empfänger gerichtete Sicherstellungsinformation kann nicht zugestellt werden, da sich der Wohnsitz des Empfängers in Ungarn befindet:

Name: ------ ------    

Geburtsdatum/-ort: ---------- -- -------

Letzte bekannte Anschrift: --------- ------- -- ----- -------

Aktenzeichen: 32-13.14/214002231

Datum der Sicherstellungsinformation: 25.04.2023

Die Sicherstellungsinformation vom 25.04.2023 wird hiermit nach § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 03.07.1952 (BGBl. I, S. 379) öffentlich zugestellt.

Die Sicherstellungsinformation vom 25.04.2023 kann beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Am Rathaus 1, Ordnungsamt, Zimmer C 303, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 09.06.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

(Meier)

Die an nachstehend aufgeführten Empfänger gerichtete Sicherstellungsinformation kann nicht zugestellt werden, da sich der Wohnsitz des Empfängers in der Republik Mazedonien befindet:

Name: ---- ------     

Geburtsdatum/-ort: ---------- -- ---------

Letzte bekannte Anschrift: ---------------- -- ----- ----------

Aktenzeichen: 32-13.14/214002560

Datum der Sicherstellungsinformation: 07.06.2023

Die Sicherstellungsinformation vom 07.06.2023 wird hiermit nach § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 03.07.1952 (BGBl. I, S. 379) öffentlich zugestellt.

Die O Sicherstellungsinformation vom 07.06.2023 kann beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Am Rathaus 1, Ordnungsamt, Zimmer C 303, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 09.06.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

(Meier)

Der an ---- ---------- ------ ------- -------- ------- -- ---------- ------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 12.06.2023 (Aktenzeichen: 57-21/115772/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gem. §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Frau Ostermann (Zimmer 215) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 12.06.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

(Ostermann)

Der an ---- ----- ----------- ------- -------- ----------------------- ------- --- ----- ----- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 12.06.2023(Aktenzeichen: 57-24/113522/86) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48,50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Straße 50 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Herr Pollok eingesehen werden.

 Mülheim an der Ruhr, 12.06.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

(Tim Pollok)

Lose Gedenkzeichen auf Mülheimer Friedhöfen

Die Verantwortlichen für die Grabstätten

 Friedhof               Teil                      Feld                     Grabstellen-Nr.

Dümpten 1                                       11                            0047

 „                                                       14                            0121,0122

Dümpten 2                                       02                            0051,0052

„                                                       08(R)                       0153

„                                                       17(R)                       0133

Broich                                              03                            0020,0021

„                                                       A                              0030a-d

„                                                       C                              0062

„                                                       D                              0019,0021

„                                                       G                              0001,0002

„                                                       K                              0208,0210

„                                                       L                              0038,0039

„                                                       L                              0174,0175

„                                                       S                              0042

„                                                       A.T.                          0234,0235

Speldorf                                           01                            0109,0110

„                                                       20                            0264,0265

„                                                       28                             0165,0166      

„                                                       B                              1162,1163

„                                                       B                              1194,1197

„                                                       E                              0163

„                                                       H                              0082,0084

„                                                       N                              0255,0256

„                                                       W                             0015,0016

„                                                        Z                              0034,0035

„                                                        Wald                        0087a-d

„                                                        07(R)                       0077

Heissen                                             02                            0182,0183      

„                                                        07                            0056,0057

„                                                        08                            0045

„                                                        08                            0064,0065

„                                                        19                            0296,0297

„                                                        19                            0450,0451

„                                                        19                            0484,0485

„                                                        33kl.U.                     0261

„                                                        E                              0062

„                                                        E                              0346

„                                                       G(R)                         0416

„                                                       11(R)                       0429

„                                                       12(R)                       0257

„                                                       12(R)                       0443

Styrum                                             A(U.R.)                     0004

„                                                       05(R)                       0316

„                            II                         03                            0009,0010

Hauptfriedhof       I                          09                            0481,0482

„                            I                          14                            0141-0144

„                            I                          14                            0159-0162

„                            I                          14                            0219-0224     

„                            I                          17                            0193-0195

„                            I                          18                            0048,0049

„                            I                          18                            0099,0100

„                            I                          Wald                        00010a-d

„                            I                          Wald                        0066a-d

„                            II                         C                              0014,0015

„                            II                         E                              0219,0220

„                            II                        O                              0191,0192

„                            II                        07                            0526,0257

„                            II                        08                            0878,0879

„                            II                        09                            0320,0321

„                            III                       01                            0343,0344

„                            III                       02                            0228,0229

„                            III                       06                            0233,0234

„                            III                       06                            0377,0378

„                            III                       06                            0588,0589

„                            III                       09                            0123,0124

„                            III                       09                            0439,0440

„                            IV                      07                            0041

„                            IV                      07                            0082

„                            III                      07(U.R)                    0223

Altstadt                                         B                             0138,0139

„                                                    C                             0098a-d         

„                                                    07(U.R.)                  0191

werden hiermit aufgefordert, gemäß § 27 (7) der Satzung vom 20.12.2022 für die städtischen Friedhöfe in Mülheim an der Ruhr (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt Nummer 38/2022 für die Stadt Mülheim an der Ruhr, die auf den Grabstätten stehenden Grabmale unverzüglich, spätestens aber bis zum 30.06.2023 in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.

Die genauen Beanstandungen können bei der Friedhofsverwaltung erfragt werden.

Falls die Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtigten (zum Beispiel Steinmetz) versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden ihnen zugerechnet werden. Sollte die Frist nicht eingehalten werden, wird die Friedhofsverwaltung das Grabmal auf Kosten des Verantwortlichen durch Umlegen auf die Grabstätte sichern oder das Grabmal, die sonstigen baulichen Anlagen oder Teile davon entfernen. Die Stadt ist nicht verpflichtet, diese Gegenstände beziehungsweise Bauteile aufzubewahren.

Der/die Verantwortliche ist für Schäden haftbar, die durch nicht ordnungsgemäße Grabmale verursacht werden.

Der Oberbürgermeister                                        

Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen

Im Auftrag

(Waage)

Der an ----- ------ zuzustellende Bescheid zum Antrag auf Namensänderung betreffend (Aktenzeichen 33.4.080/1/4/23 konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Bescheid nach § 41 Absatz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) wird hiermit nach § 10 Absatz 1 Nummer 1 des LZG NRW bekanntgegeben. Er kann im Bürgeramt, Abteilung Standesamt, Am Rathaus 1, Frau Wind (Zimmer C. 33) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 12.06.2023

Der Oberbürgermeister 

Im Auftrag

Wind