Ersatzbestimmung nach der Wahlordnung zur Wahl des Integrationsrates in der Stadt Mülheim an der Ruhr in Verbindung mit dem Kommunalwahlgesetz

Amtsblatt
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Öffentliche Bekanntmachung

Frau Nurten Topal-Dridi hat am 25.04.2023 ihren Verzicht auf ihr Mandat im Integrationsrat der Stadt Mülheim an der Ruhr mit sofortiger Wirkung erklärt.

Als Wahlleiter für das Wahlgebiet Mülheim an der Ruhr habe ich die Nachfolge im Integrationsrat der Stadt festgestellt.

Nach dem von der Wählergruppe „FRAUEN DER WELT“ eingereichten Listenwahlvorschlag für die Integrationsratswahl am 13.09.2020 ist Frau Pourfarzaneh, Aktienstr. 149, 45473 Mülheim an der Ruhr als Nachfolgerin für Frau Topal-Dridi zur Vertreterin im Integrationsrat der Stadt Mülheim an der Ruhr gewählt.

Frau Pourfarzaneh hat ihre Wahl durch Erklärung am 09.05.2023 angenommen.

Die Ersatzbestimmung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Nach § 28 Absätze 2 und 3 sowie § 2 der Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Mülheim an der Ruhr in Verbindung mit §§ 39 Absatz 1, 45 Absatz 2 Kommunalwahlgesetz kann gegen die Gültigkeit dieser Ersatzbestimmung jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Wählergruppen und Vereine, die an der Wahl teilgenommen haben sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Ersatzbestimmung für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Vom Tage dieser Bekanntmachung ab läuft die Frist zur Erhebung eines Einspruchs gemäß §25 Absatz 3 der Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Mülheim an der Ruhr.

Mülheim an der Ruhr, den 24.05.2023

Der Oberbürgermeister und Wahlleiter

Im Auftrag

Altenbach

Datum