Inverzugsetzung

Kategorie
Öffentliche Zustellung

Öffentliche Zustellung

einer Inverzugsetzung gem. § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 204 ff ZPO

Die an ----- ------ ----- ------ --- ------- -------- -- ---------------- – gerichtete Inverzugsetzung vom 22.05.2023 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Diese kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr – Sozialamt – Unterhaltsvorschusskasse – Friedrichstr. 12 in 45468 Mülheim an der Ruhr -  Zimmer 417 - zum Az. 51-UVK / S 1891/1892 / 98 eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 22.05.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Brinkmann 

Datum
Montag 22.05.2023 - 12:00