Öffentliche Zustellung
einer Inverzugsetzung gem. § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 204 ff ZPO
Die an ----- ------ ----- ------ --- ------- -------- -- ---------------- – gerichtete Inverzugsetzung vom 22.05.2023 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Diese kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr – Sozialamt – Unterhaltsvorschusskasse – Friedrichstr. 12 in 45468 Mülheim an der Ruhr - Zimmer 417 - zum Az. 51-UVK / S 1891/1892 / 98 eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 22.05.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Brinkmann