Der gegen ----- --------------- ------- ----- --------------- ---- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-KM43 am 03.05.2023 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die betroffene Firma unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann die betroffene Firma gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von der betroffenen Firma beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 210, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 15.05.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Preuße