Die Änderung bezieht sich auf einen Bereich in der Stadt Bochum.
Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat am 27.04.2023 gemäß § 19 Absatz 1 in Verbindung mit § 41 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) und § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der folgenden Änderung zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) und die Einleitung des entsprechenden Planverfahrens beschlossen:
55 BO Dietrich-Benking-Straße Ost
Der ca. 1,0 ha große Änderungsbereich 55 BO befindet sich in Bochum im Stadtteil Hiltrop und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Er wird im Norden und Süden begrenzt durch Wohnbebauung, die gegenüber dem Änderungsbereich eingegrünt ist. Im Westen wird der Änderungsbereich durch die Dietrich-Benking-Straße begrenzt, im Osten schließen sich landwirtschaftliche Flächen an.
Der derzeit gültige Bebauungsplan Nummer 393 aI – Gewerbepark Hiltrop – Lothringen IV – setzt in diesem Bereich ein Gewerbegebiet mit einer dreigeschossigen Bebauung fest. Dies wird aufgrund der angrenzenden Wohnbebauung jedoch als nicht mehr zeitgemäß und sinnvoll angesehen. Stattdessen soll nun eine Wohnbebauung erfolgen, die durch die Änderung des RFNP vorbereitet werden soll.
Der Regionale Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen ist nach öffentlicher Bekanntmachung am 03.05.2010 wirksam geworden. Der Plan nimmt gleichzeitig die Funktion eines Regionalplans und eines gemeinsamen Flächennutzungsplans wahr.
Bezogen auf den vorgenannten Änderungsbereich kann sich die Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtliche Auswirkungen unterrichten lassen. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Hierzu werden die Planunterlagen (Vorentwurf des Änderungsplanes mit Begründung und Umweltbericht) in der Stadt Mülheim an der Ruhr in der Zeit vom 12.06. bis 12.07.2023 (einschließlich) öffentlich ausgelegt.
Die Planunterlagen können an den behördlichen Arbeitstagen wie folgt eingesehen werden:
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung: Technisches Rathaus,
Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite
Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
montags bis mittwochs: 8.00 Uhr – 15.30 Uhr
donnerstags: 8.00 Uhr – 17.00 Uhr
freitags von 8.00 Uhr - 12.30 Uhr
Die Termine und Orte für die Auslegungen in den anderen Städten der Planungsgemeinschaft sind den dortigen Bekanntmachungen und den Internetseiten der Städteregion Ruhr (http://www.staedteregion-ruhr-2030.de/cms/aenderungsverfahren.html) zu entnehmen oder bei der Geschäftsstelle Regionaler Flächennutzungsplan in Essen (Telefon: 0201 88-61210, beziheungsweise 0201 88-61212) zu erfragen.
Auskunft in der Stadt Mülheim an der Ruhr erteilen:
Wolfgang Mohr, Telefon: 0208 / 455-6112,
E-Mail: wolfgang.mohr@muelheim-ruhr.de und
Stefanie Lemser, Telefon: 0208 / 455-6139,
E-Mail: stefanie.lemser@muelheim-ruhr.de
Alle Planunterlagen zum Änderungsbereich können auf den Internetseiten der Städteregion Ruhr eingesehen werden. Es besteht die Möglichkeit, während der Auslegungsfrist eine Stellungnahme abzugeben. Dies kann insbesondere schriftlich, zur Niederschrift im Rahmen der Planeinsicht oder per E-Mail erfolgen.
Postanschrift der Planungsgemeinschaft: Stadt Essen, Stadtamt 61-2-1, 45121 Essen
E-Mail-Adresse der Planungsgemeinschaft: geschaeftsstelleRFNP@amt61.essen.de
Die Namen der Personen, die eine Stellungnahme abgeben, werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen der Räte, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen nicht aufgeführt, das heißt es erfolgt grundsätzlich eine anonymisierte Wiedergabe der Stellungnahme.
Sofern Sie eine Stellungnahme einreichen, werden die von Ihnen in diesem Rahmen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten bei den Städten der Planungsgemeinschaft der Städteregion Ruhr 2030 verarbeitet. Weitere Hinweise über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte erhalten Sie auf der Internetseite der Städteregion Ruhr 2030 unter:
http://www.staedteregion-ruhr-2030.de/cms/aenderungsverfahren.html
Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können zu einer Überarbeitung des Vorentwurfs der RFNP- Änderung führen, das heißt Planentwurfsänderungen aufgrund der frühzeitigen Beteiligung sind möglich und vorgesehen.
Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Mülheim an der Ruhr, den 09.05.2023
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz