Der an Herr ------- ------- ------- zuletzt wohnhaft gewesen in ----- -------- -- --- ----- --------- ------- -- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 20.04.2023 (Aktenzeichen: 57-21/111059/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) in Verbindung mit § 34a SGB II wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Frau Ostermann (Zimmer 215) eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 20.04.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Ostermann