Öffentliche Auslegung eines Bebauungsplanentwurfes für den Bebauungsplan „Kassenberg / Lindgens-Areal - X 12“

Amtsblatt
Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung

Beschluss

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes „Kassenberg / Lindgens-Areal - X 12“ mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht beschlossen und die Verwaltung beauftragt, diesen Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats auszulegen.

Der Planungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass das Plangebiet gegenüber dem bisherigen Planungsstand verändert werden soll (siehe Abgrenzungsplan – Anlage 2).

Im Süden wurden die Parkplatzfläche an der Mintarder Straße sowie die Grünflächen entlang der Ruhr größtenteils aus dem Plangebiet herausgekommen, ebenso eine kleine Fläche westlich der Düsseldorfer Straße. Hier können die ursprünglichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Kassenberg/ Mintarder Straße – X 6“ bestehen bleiben, da keine bauliche Änderung geplant ist.

Der Planungsausschuss beschließt den in der Sitzung vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes „Kassenberg / Lindgens-Areal - X 12“ mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht und beauftragt die Verwaltung, diesen Entwurf sowie den Bebauungsplan

  • „Kassenberg / Mintarder Straße – X 6“ in Kraft getreten am 31.08.1990

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Mit in Kraft treten des Bebauungsplanes „Kassenberg / Lindgens-Areal - X 12“ treten die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kassenberg / Mintarder Straße – X 6“ außer Kraft, soweit sie durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kassenberg / Lindgens-Areal - X 12“ erfasst sind.

Plan Plangebietsverkleinerung

Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich auf der westlichen Ruhrseite im Stadtteil Broich und umfasst eine Fläche von circa 7,8 ha. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 237, 808 (Gemarkung Saarn, Flur 1), Flurstücke 99, 101, 102, 124 (Gemarkung Broich, Flur 10), Flurstücke 222 teilweise., 806 teilweise., 807, 809 teilweise (Gemarkung Saarn, Flur 1), Flurstück 301 teilweise (Gemarkung Broich, Flur 11), Flurstücke 751, 623 (Gemarkung Saarn, Flur 1), Flurstücke 104 teilweise, 105 teilweise, 114, 115, 117 (Gemarkung Broich, Flur 10) und Flurstück 427 (Gemarkung Broich, Flur 11).

Den naturschutzrechtlichen Eingriffen im Plangebiet wird eine 7.319 m² große Teilfläche der städtischen Ausgleichsmaßnahme 020A00 „Saarner Aue, Kellermanns Weide“ in der Gemarkung Saarn, Flur 25, Flurstück 103 (teilweise) und Flur 18, Flurstück 18 (teilweise) zugeordnet.

Den im Rahmen des Bebauungsplans „Kassenberg / Mintarder Straße - X 6“ vorbereiteten und inzwischen erfolgten Eingriffen in Wald wird eine städtische Ersatzwaldfläche in der Gemarkung Saarn, Flur 3, Flurstück 22 (teilweise) und 29 (teilweise) mit einer Größe von 1 ha zugeordnet.

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kassenberg / Lindgens-Areal - X 12“ und die Flächen für den naturschutzrechtlichen sowie den forstrechtlichen Ausgleich sind aus den beigefügten Lageplänen ersichtlich.

Wesentliche Ziele der Planung

Die städtebaulichen Ziele der Planung lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Nutzungsänderung von Gewerbe- bzw. Industriegebiet in ein Gewerbegebiet im Süden (GE), ein Gebiet für Wohnnutzung in Kombination mit nicht störendem Gewerbe und Dienstleistungen (Urbanes Gebiet - MU) sowie ein Allgemeines Wohngebiet (WA)
  • Innerhalb der WA ist anteilig sozialer Wohnungsbau vorgesehen (Regelung im städtebaulichen Vertrag)
  • Erschließung der östlichen Bauflächen mittels einer neuen Planstraße
  • Erhalt der stadtbildprägenden Baudenkmäler
  • Stärkung und bessere Auslastung der bestehenden Infrastruktureinrichtungen
  • Offenlegung des Heubachs
  • Öffnung des Plangebiets mittels einer unbebauten grünen Fuge Richtung Ruhraue und Sicherung des Grünzuges entlang der Ruhr 

Zeit und Ort der Auslegung

Der Entwurf zum Bebauungsplan „Kassenberg / Lindgens-Areal - X 12“ mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden hiermit gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich ausgelegt.

Auslegungszeitraum: 12.04.2023 bis einschließlich 15.05.2023

Öffnungszeiten: montags bis mittwochs von 8 Uhr bis 15.30 Uhr

donnerstags von 8 Uhr bis 17.00 Uhr

sowie freitags von 8 Uhr bis 12.30 Uhr

Auslegungsort:

Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Platz 5,
19. OG, linke Flurseite

 

Gleichzeitig liegt der Bebauungsplan

  • „Kassenberg / Mintarder Straße – X 6“ in Kraft getreten am 31.08.1990

öffentlich aus.

Unter der Telefonnummer: 0208 / 455 – 6140 (Frau Rödel) oder 0208 / 455 – 6145 (Frau Schulte Tockhaus) können Termine (bei Bedarf auch außerhalb der oben genannten Zeiten) vereinbart werden. Bis zum Ende der Frist können etwaige Äußerungen zur Niederschrift vorgetragen werden.

Die oben genannten Planunterlagen werden ab dem 12.04.2023 auch im Internet unter www.muelheim-ruhr.de (Rathaus & Bürgerservice – Stadtplanung – aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen) veröffentlicht und können hier abgerufen werden.

Alle Planunterlagen können darüber hinaus auch über das zentrale Internetportal des Landes NRW www.bauleitplanung.nrw.de eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bei der Stadt Mülheim an der Ruhr - Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung z. B. hier abgegeben werden:

Stadt Mülheim an der Ruhr

Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung

Hans-Böckler-Platz 5

45468 Mülheim an der Ruhr

E-Mail:  Stadtplanungsamt@muelheim-ruhr.de

Internet: www.muelheim-ruhr.de (Rathaus & Bürgerservice – Stadtplanung – aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen)

Umweltbezogene Informationen

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Schutzgut Mensch und seine Gesundheit/Bevölkerung

  • Informationen zu Lärmimmissionen (Verkehrs-, Gewerbe- und Fluglärm)
  • Informationen zu Geruchsimmissionen
  • Informationen zum Abstand von sog. Störfallbetrieben gem. des Art. 13 der Seveso-III-Richtlinie 
  • Informationen zu bestehenden und künftigen Verkehrszahlen sowie der geplanten Verkehrserschließung

Schutzgut Tiere und Pflanzen/biologische Vielfalt und Landschaft

  • Informationen zu Tieren und Pflanzen sowie zu den vorgefundenen Biotoptypen und zum naturschutzrechtlichen Erfordernis von Ausgleichsmaßnahmen
  • Informationen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
  • Informationen zum Orts- und Landschaftsbild
  • Artenschutzrechtliche Fachbeiträge (Stufen 1 und 2) sowie Monitoring zum Vorkommen von Flussregenpfeifern
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung 
  • Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Vorprüfung
  • Informationen zum angrenzenden Wald 

Schutzgut Boden/Fläche

  • Informationen zu der Wertigkeit und Schutzwürdigkeit der Bodentypen sowie zu Bodenverunreinigungen
  • Informationen zur Versickerungsfähigkeit des Bodens
  • Informationen zu Altlasten
  • Informationen zum Flächenverbrauch; wirksame und rechtskräftige Bauleitpläne

Schutzgut Wasser

  • Informationen zum Grundwasserschutz und den Oberflächengewässern
  • Informationen zur Versickerungsfähigkeit des Bodens
  • Informationen zur Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung
  • Informationen zu Überschwemmungs- und Risikogebieten, Starkregen

Schutzgut Luft und Klima

  • Informationen zu den Klimatopen und den Klimafunktionen 
  • Informationen zu Luftschadstoffen durch Straßenverkehr
  • Informationen zu Klimaschutz und Klimaanpassung

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

  • Informationen zu den Kulturgütern, Denkmälern und Bodendenkmälern

Die ausliegenden Unterlagen beinhalten folgende umweltbezogene Gutachten und gutachterlichen Stellungnahmen:

Tabelle Gutachten

Tabelle GutachtenHinweis gemäß § 3 Absatz 2 S. 2 in Verbindung mit § 4 a Absatz 6 BauGB

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Mülheim an der Ruhr, 29.03.2023

Der Oberbürgermeister

Marc Buchholz


Abgrenzungsplan

Übersichtsplan des naturschutzrechtlichen Ausgleichs außerhalb des Plangebietes

Übersichtsplan des naturschutzrechtlichen Ausgleichs außerhalb des Plangebietes

Übersichtsplan des forstrechtlichen Ausgleichs außerhalb des Plangebietes

Übersichtsplan des forstrechtlichen Ausgleichs außerhalb des Plangebietes