Öffentliche Zustellung eines Rückforderungsbescheides

Kategorie
Öffentliche Zustellung

Der an Frau Luzia Ronconi, zuletzt wohnhaft gewesen Leineweberstr. 64, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 23.03.2023 (Aktenzeichen: 57-15/92200/30) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Rücknahme-/Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48,50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Straße 50 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Herr Pollok eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 23.03.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Pollok