Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Amtsblatt
Kategorie
Öffentliche Zustellung

Der gegen Herrn Joseph Joschka Laubing, Altenessener Straße 180, 45326 Essen unter Aktenzeichen  33-1.02/MH-07319 am 22.03.23 erlassene Gebührenbescheid  kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der o. g. Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem/der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstr. 22-26, Zimmer 210, eingesehen werden. 

Mülheim an der Ruhr, 22.03.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Leidig