Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Amtsblatt
Kategorie
Öffentliche Zustellung

Die Ordnungsverfügung – Entziehung der Fahrerlaubnis kann Tomasz Maciej Slizewski, Siegfriedstraße 22 in 45476 Mülheim an der Ruhr, unter Aktenzeichen 33-1.19/1547 nicht zugestellt werden, da der Betroffene nach unbekannt verzogen ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) ist nicht möglich.

Die Ordnungsverfügung vom 21.03.2023 wird hiermit gemäß § 1 LZG NRW in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt.

Die Ordnungsverfügung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann gegen die Ordnungsverfügung innerhalb eines Monats Klage erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Die Ordnungsverfügung kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Führerscheinstelle, Löhstraße 22 – 26, Zimmer 217, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 21.03.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Robra