Neuwahl einer Schiedsperson

Amtsblatt
Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung

In der Stadt Mülheim an der Ruhr wird im nachfolgend aufgeführten Schiedsamtsbezirk die Neuwahl einer Schiedsperson erforderlich:

Schiedsamtsbezirk 8  (Speldorf)

Wer möglichst in dem Schiedsamtsbezirk wohnt, im Alter zwischen 25 und 75 Jahren ist und Interesse an der Ausübung des Schiedsamtes hat, wird gebeten, sich bis zum 10.04.2023 schriftlich bei dem Oberbürgermeister, Rats- und Rechtsamt, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, zu bewerben. 

Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.

Ihre Bewerbung sollte enthalten:

- Name, Vorname, gegebenenfalls Geburtsname
- Anschrift
- Geburtsdatum / -ort
- Angaben zum Beruf

Ferner ist von der bewerbenden Person kurz darzulegen, welche Erfahrungen beziehungsweise persönliche Eigenschaften für die Ausübung des Schiedsamtes eingebracht werden.

Im Falle eines erfolgreichen Auswahlverfahrens ist vor der Wahl zur Schiedsperson durch die zuständige Bezirksvertretung die Vorlage eines Führungszeugnisses notwendig.

Zu den Aufgaben einer Schiedsperson gehört die gütliche Beilegung von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten und die Abwendung von Strafverfahren in den gesetzlich bestimmten Fällen. 
Dabei geht es oft um Nachbarstreitigkeiten oder Fälle von Beleidigung, Bedrohung oder Hausfriedensbruch. Der Gang zum Schiedsamt ersetzt ein Gerichtsverfahren oder die Strafanzeige.
Ziel ist es, den sich Streitenden den teuren und nervenaufreibenden Gang zum Gericht durch schlichtende Gespräche zu ersparen, denn Schiedsleute sind Vermittler*innen zwischen den Fronten, bevor es zum Prozess kommt. Sie streben eine friedliche Aussöhnung zwischen den sich Streitenden an. Wenn dies gelingt, wird ein Vergleich geschlossen.

Die Schiedsperson ist ehrenamtlich für die Dauer von 5 Jahren tätig.
Sie erhält für ihre ehrenamtliche Tätigkeit keine Vergütung, sondern lediglich den Ersatz von Auslagen. Dieser beträgt zur Zeit pauschal monatlich 45,00 Euro.

Nähere Informationen - insbesondere zum Zuschnitt der einzelnen Schiedsamtsbezirke - finden Sie unter www.muelheim-ruhr.de (Suchwort: Schiedsamt).

Über die Aufgaben der gemeindlichen Schiedsämter und Schiedsstellen informieren auch:

BDS Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V.,  Postfach 10 04 52, 44704 Bochum
Internet: www.schiedsamt.de

Direktor des Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, Georgstraße 13, 45468 Mülheim an der Ruhr
E-Mail: poststelle@ag-muelheim.nrw.de, Internet: www.ag-muelheim.nrw.de

Es besteht die Möglichkeit beim Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen über den Link www.justiz.nrw.dehttp://www.jm.nrw.de/JM/justizpolitik/schwerpunkte/streitschl_und_mediation/streitschlichtung/index.phpnähere Informationen zur außergerichtlichen Streitschlichtung zu erhalten.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Rats- und Rechtsamt auch unter den Telefonnummern: 0208 / 455-3000 und 455-3007 zur Verfügung.