Kategorie
Öffentliche Zustellung
Öffentliche Zustellung
der Überleitungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 folgend ZPO
Die an ------ ------- ------- -- ----------, Aufenthalt derzeit unbekannt, gerichtete Überleitungsanzeige vom 02.03.2023 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfänger unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB in Verbindung mit 204 folgend ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstraße 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 09.03.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Asbeck
Datum
Donnerstag 09.03.2023 - 12:00