Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung

Amtsblatt
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Öffentliche Zustellung

Öffentliche Zustellung

einer Inverzugsetzung gemäß § 132 Abs. 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 folgend ZPO

Die an ----- --- ------ gerichtete Inverzugsetzung vom 09.03.2023 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 folgend ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Diese kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr - Sozialamt - Unterhaltsvorschusskasse - Friedrichstraße 12 in 45468 Mülheim an der Ruhr - Zimmer 417 - zum Aktenzeichen 51-UVK / S 1880 / 98 eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 09.03.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

( Brinkmann )

Datum