Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 21.03.2002 gem. §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch), Az.: 117326/19
Der an ---- ------ ------ ------- -------- ------- -- --------------- ---- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 21.03.2002 (Aktenzeichen: 57-21/ 117326/05) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheidgem. §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstr. 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Frau Krüger (Zimmer Zimmer 215) eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 03.03.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Krüger