Amtsblatt 2024/28

Der Wahlausschuss für die Kommunalwahlen 2025 im Wahlgebiet Mülheim an der Ruhr hat in seiner Sitzung am 10.10.2024 das Wahlgebiet in 27 Wahlbezirke eingeteilt (§ 4 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes in der zurzeit geltenden Fassung).

Gemäß § 6 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 3 Nummer 2 der Kommunalwahlordnung (in der zurzeit geltenden Fassung) wird diese Einteilung mit einer genauen Abgrenzung der Wahlbezirke sowie einem Straßen- und Wahlbezirksverzeichnis durch Auslage im Rats- und Rechtsamt (Rathaus, Turmeingang, Zimmer B. 111) in der Zeit vom 28.10.2024 bis 08.11.2024 (Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr) öffentlich bekannt gemacht.

Die vereinfachte Bekanntmachung gemäß § 83 Absatz 4 Kommunalwahlordnung genügt.

Mülheim an der Ruhr, den 15.10.2024
Der Wahlleiter
In Vertretung
Franke