Bundestagswahl am 28.09.2025 im Wahlkreis 117 Mülheim – Essen I - Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen -

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Öffentliche Bekanntmachung

Nachdem der Bundespräsident den 28.09.2025 als Wahltag für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag bestimmt hat, fordere ich hiermit gemäß § 32 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (BWO) in der derzeit gültigen Fassung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen im Wahlkreis 117 Mülheim – Essen I auf. 

Der Wahlkreis 117 umfasst das Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Mülheim an der Ruhr und von der kreisfreien Stadt Essen den Stadtbezirk IV.

Nach § 19 des Bundeswahlgesetzes (BWG) in der derzeit gültigen Fassung sind die Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl 2025 im Wahlkreis 117 Mülheim – Essen I im Büro des Kreiswahlleiters [Rats- und Rechtsamt, Rathaus (Gebäudeteil B), Turmeingang 1, 1. Etage, Zimmer B.111] spätestens bis zum 21.07.2025, 18.00 Uhr schriftlich einzureichen.

Die Kreiswahlvorschläge sollten nach Möglichkeit so frühzeitig vor diesem Termin im Büro des Kreiswahlleiters vorliegen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Vorschläge berühren, rechtzeitig bis zum 21.07.2025, 18.00 Uhr behoben werden können.

Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge und der vorgesehenen Anlagen sind im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung genau bezeichnet. Soweit die Verwendung von amtlichen Vordrucken vorgeschrieben ist, werden diese im Fachamt auf Anforderung kostenlos ausgehändigt. 

Die Formvorschriften des § 34 BWO sind bei der Einreichung der Kreiswahlvorschläge unbedingt zu beachten.

Die Landeslisten zur Bundestagswahl müssen ebenfalls bis zum 21.07.2025, 18.00 Uhr, bei der Landeswahlleiterin des Landes Nordrhein-Westfalen, Friedrichstr. 62-80, 40217 Düsseldorf (Postanschrift: 40190 Düsseldorf) eingereicht werden.

Die Anzeigen gemäß § 18 Absatz 2 BWG müssen dem Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden (Postanschrift: 65180 Wiesbaden), dagegen bereits spätestens am 23.06.2025 vorliegen.

Weitere Vorschriften über die

-      Zurücknahme von Kreiswahlvorschlägen,

-      Änderung von Kreiswahlvorschlägen,

-      Prüfung von Kreiswahlvorschlägen,

-      Beseitigung von Mängeln,

-      Zulassung der Kreiswahlvorschläge,

-      Beschwerde gegen die Entscheidung des Kreiswahlausschusses

enthalten die §§ 23 bis 26 des Bundeswahlgesetzes sowie die §§ 33 und 35 bis 37 der Bundeswahlordnung.

Für weitere Auskünfte oder Rückfragen steht das Rats- und Rechtsamt (Telefon - Nummer: 0208 / 455 - 3030 oder - 3032) zur Verfügung.

Mülheim an der Ruhr, den 08.10.2024
Der Kreiswahlleiter
Lüngen

Datum