Auslegung des Entwurfes der Nachtragssatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Haushaltsjahr 2024

Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung

Der Entwurf der Nachtragssatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Haushaltsjahr 2024 mit Anlagen ist gemäß § 80 Absatz 3 GO NRW ab dem 11.10.2024 im Internet unter der Adresse https://www.muelheim-ruhr.de/abrufbar.

Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige in der Zeit vom 11.10.2024 – 28.10.2024 Einwendungen erheben. Die Einwendungen können bei der Bürgeragentur, Historisches Rathaus, Am Rathaus 1 (Eingang Schollenstraße 2), 45468 Mülheim an der Ruhr, montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und donnerstags von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr zu Protokoll gegeben oder der Stadt schriftlich zugeleitet werden. Über die Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.

Mülheim an der Ruhr, 10.10.2024
Der Oberbürgermeister
Buchholz

Datum
Donnerstag 10.10.2024 - 12:00