Amtsblatt 2024/21

Der gegen ---------------------------------------- ----------------------- ---, unter dem Aktenzeichen 32-3/005313052/64 am 04.06.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 04.06.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 206, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 22.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
(Kowalski)

Öffentliche Zustellung

der Überleitungsanzeige gemäß  132 Absatz 2 BGB in Vertretung mit §§ 204 ff ZPO

Die an --------- -------- ------- -- ----------- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 18.07.2024 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 folgend ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstraße 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 19.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Giese

Der an ------- ---------- ------- -------- ------------ ------- ---- ----- -------- -- --- ----, Wohnort unbekannt, zuzustellende Gebührenbescheid vom 01.08.202 (Aktenzeichen 37-52.01/20982/24) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 21.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Der an ------- --------- ------- ----------- ------- ---------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 08.08.2024 (Aktenzeichen 37-52.01/31402/24) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 21.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Die an ------- --------- ------- ----------- ------- ---------, zuzustellende Gebührenbescheide vom 08.08.2024 und 30.07.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/31402/24)
  • (Aktenzeichen 37-52.01/31104/24)

konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Gebührenbescheide gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 21.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Der an ------ ----- ------- -------- --------- --- --- ----- -------- -- --- ----, Wohnort unbekannt, zuzustellende Gebührenbescheid vom 01.08.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/47715/23)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 21.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr 

Der an ------ ----------- ------- -------- ----------------- --- ----- --------- ------- ---------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 01.08.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/21746/24)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 21.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr 

Der an --------- --------- ------- -------- --------- -- ----- -------, Wohnort unbekannt, zuzustellende Gebührenbescheid vom 31.07.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/22087/24)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 21.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr 

Der an --------- ------- ------- -------- ------------ -- ----- ------ ------- ---------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 02.08.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/26361/24)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 21.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr 

Der an -------- ---------- ------- ----------- ------- ---------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 31.07.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/40680/23)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 21.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr 

Der an ----- ------- ------- ----------- ------- ---------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 24.07.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/29848/24)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 21.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr 

Öffentliche Zustellung der Sicherstellungsinformation

Die an nachstehend aufgeführte Empfänger gerichtete Sicherstellungsinformation kann nicht zugestellt werden,
da der Wohnsitz des Empfängers nicht bekannt ist:

Name:                                            David Westendorff   

Geburtsdatum/-ort:                       01.02.1987 in Stralsund

Letzte bekannte Anschrift:            Lauerstraße 5, 47198 Duisburg

Aktenzeichen:                                32-14/214003852

Datum der Sicherstellungsinformation: 21.08.2024

Die Sicherstellungsinformation vom 21.08.2024 wird hiermit nach § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 03.07.1952 (BGBl. I, S. 379) öffentlich zugestellt.

Die Sicherstellungsinformation vom 21.08.2024 kann beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Am Rathaus 1, Ordnungsamt, Zimmer C 303, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 21.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Meier

Der gegen ----- ----- --------- --------------- --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/RE-SZ2211 am 23.08.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene in das Ausland verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 23.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig

Der gegen ----- --- ----- ------ ------ --------- -- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-TR110 am 23.08.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 23.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig

Die an ------ ---------- gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 23.08.2024 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt --- ----------- --------- ---. Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr- Sozialamt/ Bereich Jugend -Unterhaltsvorschusskasse auf der Friedrichstraße 12, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 23.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Schneimann

Der gegen ----- ----- --- ---- - --------------- --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-AB104 am 26.08.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die/der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der/die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem/der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 26.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig

Der an ---- ----- ------ ----- ------- -------- ------- -- ----------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 26.08.2024 (Aktenzeichen: 57-21/ 126735/08) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch)wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Herr Karaca (Zimmer Erdgeschoss / Zimmer 214) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 26.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Karaca

Der gegen ------------------------------------ ------- ------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005315690/44 am 16.08.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 16.08.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 27.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
(Knappen)

Der an ---- ------ ------- ------- -------- ------- -- ------------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 26.08.2024 (Aktenzeichen: 57-21/117541/11) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) in Verbindung mit § 34a SGB II wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Frau Löhr (Zimmer Erdgeschoss/Zimmer 215) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 27.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Löhr

Der gegen ----- ------- ------ ------------ ------- --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DN522 am 28.08.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 28.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig

Der an ------ ------ ------- ----------- ------- ---------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 08.08.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/29071/24)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 30.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr 

Bekanntmachung

Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung

für das Grundstück:

Gemarkung: Selbeck, Flur: 2, Flurstück(e): 1777

Alte Bezeichnung         Neue Bezeichnung

Kölner Straße                 Kölner Straße 396, 396 a

Mülheim an der Ruhr, den 27.08.2024
Der Oberbürgermeister
Amt für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung
Im Auftrag
(Schimanski)