Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung

Kategorie
Öffentliche Zustellung

Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß 132 Abs. 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 folgend ZPO

Die an ------ ----- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 27.02.2023 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 folgend ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstraße 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 27.02.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Fröhlich-Lueb

Datum