Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheides
Der an ---- ------ ---------- ---- -------- ------- -------- ------- -- ------------- ---- ----- -------- -- --- ----, zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 19.09.2024 (Aktenzeichen: 57-21/ 106358/13) kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- --- ------ ------- ---------- ----- --------- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-IA92 am 19.09.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ---------------------------------------- -------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006433848/107 am 18.09.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Lärmaktionsplan 2024 (4. Runde) der Stadt Mülheim an der Ruhr Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Gemäß § 47 c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist die Stadt Mülheim an der Ruhr als Ballungsraum > 100.000 Einwohner dazu verpflichtet, die Lärmbelastung durch Umgebungslärm im Gemeindegebiet zu erfassen und in Lärmkarten darzustellen.
Ersatzbestimmung nach dem Kommunalwahlgesetz
Frau Britta Stalleicken hat ihr Mandat als Stadtverordnete im Rat der Stadt am 23.08.2024 mit sofortiger Wirkung niedergelegt.
Als Wahlleiter für das Wahlgebiet Mülheim an der Ruhr habe ich die Nachfolge im Rat der Stadt festgestellt.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------------------------------------ ------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006433860/77 am 16.09.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Die an ----- ------- ---- --- ---------- --------- --------, zuzustellende Gebührenbescheide vom 12.09.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/31339/23)
- (Aktenzeichen 37-52.01/31436/23)
- (Aktenzeichen 37-52.01/31488/23)
sowie vom 17.09.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/3844/24)
- (Aktenzeichen 37-52.01/3950/24)
- (Aktenzeichen 37-52.01/4349/24)
- (Aktenzeichen 37-52.01/8684/24)
konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung der Sicherstellungsinformation
Die an nachstehend aufgeführte Empfänger gerichtete Sicherstellungsinformation kann nicht zugestellt werden, da der Wohnsitz des Empfängers nicht bekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Name: ---- ----
Geburtsdatum/-ort: ---------- -- ----
Letzte bekannte Anschrift: -- ------- ------ -- ----- -----------
Aktenzeichen: 32-13.14/214004213
Öffentlich Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ------- ---------- ---------- ----- --------- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DK586 am 12.09.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.
Öffentliche Zustellung des Einstellungsbescheides
Der Einstellungsbescheid gemäß § 7 SGBII vom 11.09.2024 mit den Aktenzeichen 57-22/123130/66 für - ---- ------ ------- kann nicht zugestellt werden, weil sie nach unbekannt abgemeldet wurde
Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 des Landeszustellungsgesetztes in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetztes öffentlich zugestellt.